Überhöhtes Gehalt für Aktionärsmitarbeiter: 

 

Sind Sie betroffen?


Sind Sie Aktionär und gleichzeitig Mitarbeiter in Ihrem eigenen Unternehmen? Möglicherweise haben Sie schon vom Konzept eines „überhöhten Gehalts“ gehört. Aber verstehen Sie wirklich, was das für Ihre Steuern bedeutet?


Das Prinzip eines „überhöhten Gehalts“ ist eine von den Steuerbehörden eingeführte Regelung, um zu verhindern, dass der steuerbare Reingewinn eines Unternehmens (Artikel 57 und 58 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer - DBG) durch geschäftlich nicht begründete Aufwendungen (Artikel 59 DBG) gemindert wird. In ihrem Bestreben, die wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu wahren, klassifizieren die Steuerbehörden Gewinnausschüttungen, ob offen oder verdeckt, ebenso wie ungerechtfertigte Vorteilszuwendungen, die den Aktionären oder deren nahestehenden Personen gewährt werden und die geschäftsmässig nicht gerechtfertigt sind.


Die Frage ist, ob jemand, der sowohl Angestellter als auch Aktionär (oder in enger Beziehung zu einem solchen steht) seines eigenen Unternehmens ist, ein marktüblich gerechtfertigtes Gehalt gemäss dem Fremdvergleichsgrundsatz bezieht, insbesondere in einem Kontext, in dem seine Doppelrolle problematisch sein könnte.


Worauf die Steuerbehörden achten


Das Konzept eines „überhöhten Gehalts“ ist einfach: Die Steuerbehörden stellen sicher, dass Ihr Gehalt durch den geschäftlichen Nutzen gerechtfertigt ist. Wenn sie Ihr Gehalt im Vergleich zum tatsächlichen Wert Ihrer Arbeit als zu hoch einschätzen, können sie es als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifizieren. Das Risiko? Eine Erhöhung des steuerbaren Gewinns Ihres Unternehmens, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen.


Ein überhöhtes Gehalt stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wie sie in Artikel 20, Absatz 1, Buchstabe c und Artikel 58, Absatz 1, Buchstabe b des DBG definiert ist. Es stellt eine Aufwendung dar, die geschäftlich nicht gerechtfertigt ist, und wird daher dem steuerbaren Reingewinn hinzugefügt. Damit das Gehalt eines Aktionärsmitarbeiters als unzulässig angesehen und somit umqualifiziert wird, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es fehlt eine entsprechende Gegenleistung, d.h. das Unternehmen wird entreichert.
  2. Die Vergütung erfolgt an den Aktionär (oder eine ihm nahestehende Person).
  3. Die Vergütung wäre unter diesen Bedingungen einem Dritten nicht gewährt worden.
  4. Es besteht ein offenkundiges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, dass die Geschäftsleitung des Unternehmens hätte erkennen müssen.
     

Die „Walliser“ Methode: Eine strenge Bewertung


Um festzustellen, ob ein Gehalt überhöht ist, verwenden die Behörden häufig die „Walliser Methode“. Diese Methode stützt sich auf spezifische Kriterien wie Bildungsniveau, Erfahrung und Unternehmensleistung. Aber sind Sie sicher, dass Ihre Vergütung diesen Test bestehen würde?


Die Analyse eines überhöhten Gehalts eines Aktionärsmitarbeiters ist primär wirtschaftlicher Natur und erfordert eine entsprechende Interpretation. In Ermangelung einer detaillierten, teuren und schwierigen Marktstudie stützen sich die kantonalen Steuerbehörden bei ihrer Analyse auf die sogenannte „Walliser Methode“, wobei es dem Steuerpflichtigen überlassen bleibt, eine vollständigere und angemessenere Analyse vorzulegen, wenn es in seinem Interesse liegt.


Von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und dem Bundesgericht (BGer) gebilligt, wird die Methode als nicht willkürlich und an die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls angepasst angesehen. Die Strenge dieser Regel, die für komplexere Fälle ungeeignet ist, kann jedoch, wie wir weiter unten sehen werden, aufgehoben werden.


Die Methode ermittelt zunächst ein durchschnittliches Grundgehalt auf der Basis von Statistiken, die die ausgeübte Position, Erfahrung und Ausbildung berücksichtigen. Dieses Grundgehalt wird dann um einen Prozentsatz des Unternehmensumsatzes erhöht (1 % bis CHF 1 Million, 0,9 % bis CHF 5 Millionen und 0,8 % darüber hinaus; wobei dieser Aufschlag für Dienstleistungsunternehmen verdoppelt wird, um die hohe Bruttomarge solcher Firmen zu berücksichtigen). Schließlich wird eine Variable in Form eines Gewinnanteils hinzugefügt; dieser Anteil beträgt 1/3 für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern und 1/4 für größere Unternehmen.


Warum sollten Sie betroffen sein?


Auch wenn die Steuerbehörden nicht systematisch jedes Gehalt überprüfen, können bestimmte Situationen eine Prüfung auslösen, wie zum Beispiel ein finanziell schwieriges Jahr für Ihr Unternehmen. In solchen Fällen könnten Sie gezwungen sein, ein als überhöht eingestuftes Gehalt zu rechtfertigen, mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen, falls es umqualifiziert würde.


Basierend auf den oben genannten Punkten können die kantonalen Steuerbehörden das betreffende Gehalt umqualifizieren. Vier Steuerarten sind von den steuerlichen Folgen dieser Anpassung betroffen:
 

  • Gewinnsteuer: Der steuerbare Gewinn des Unternehmens wird um den Betrag der verdeckten Ausschüttung erhöht (d. h. um den als überhöht eingestuften Gehaltsteil).
  • Einkommenssteuer: Abgesehen von möglichen Quellensteuerproblemen gibt es keinen wesentlichen Unterschied. Es sei darauf hingewiesen, dass das Rundschreiben Nr. 22 der ESTV (2020, Abschnitt 2.2.3, S. 3) eine Teilbesteuerung (70 %) von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (10 %) erlaubt, wenn das ausschüttende Unternehmen einer Gewinnanpassung unterzogen wurde.
  • Verrechnungssteuer: Da höchstwahrscheinlich auf den (übersetzen) Lohnzahlungen (verdeckte Dividendenausschüttung) noch keine Verrechnungssteuer von 35% in Abzug gebracht wurde, können die Steuerbehörden die nachträgliche Zahlung dieser Steuer verlangen. Der Steuerpflichtige kann diese Steuer gemäß den üblichen Verfahren und Bedingungen des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer und der Verrechnungssteuerverordnung zurückfordern.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Die auf das überhöhte Gehalt gezahlten AHV-Beiträge können innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Steuerentscheids zurückgefordert werden (Artikel 16, Absatz 3, in fine, des AHVG).


Was können Sie tun?


Es ist entscheidend, bereits vorgängig Ihre Gehaltspolitik vorausschauend zu planen sowie eine solide Begründung dafür vorzubereiten. Faktoren wie die in der Branche gezahlten Gehälter für ähnliche Positionen können Ihnen helfen, nachzuweisen, dass Ihre Vergütung legitim ist. Aber reicht das aus?


Die Gehaltspolitik für einen Aktionärsmitarbeiter sollte daher einer gründlichen wirtschaftlichen Überprüfung unterzogen werden, die verschiedene Argumente berücksichtigt, wie zum Beispiel die Vergütung von Personen in ähnlichen Positionen oder Funktionen, Gehälter, die von anderen Unternehmen in derselben Branche gezahlt werden, einschließlich eines früheren Arbeitgebers, sowie andere Faktoren, die mit den Merkmalen des Unternehmens und des Aktionärsmitarbeiters zusammenhängen. Dabei sollte auch die Möglichkeit einbezogen werden, die Ergebnisse des Unternehmens über mehrere Jahre hinweg in die Beurteilung einfliessen zu lassen.


Was ist mit Ihnen, ist Ihr Gehalt sicher?


Die Um Qualifikation des Gehalts eines Aktionärsmitarbeiters kann Auswirkungen auf weitere Gesellschafter mit sich bringen, beachtlichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen sowie mit ernsthaften steuerlichen Konsequenzen verbunden sein, falls nichts unternommen wird. Die „Walliser Methode“ ist der Ausgangspunkt für die Steuerbehörden, eine vertiefte Analyse anzustossen und zu eruieren, ob ein Gehalt vertretbar ist.


Warum dieses Risiko eingehen? Unsere Expertise steht Ihnen zur Verfügung, um Sie durch dieses steuerliche Labyrinth zu navigieren. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre steuerliche Situation abzusichern.
 

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