Ausnahmen:
Alle Schweizer Kantone erheben Erbschaftssteuern, ausser Schwyz und Obwalden;
Alle Schweizer Kantone erheben Schenkungssteuern, ausser Schwyz, Obwalden und Luzern.
Einige wichtige kantonale Besonderheiten:
- Der Kanton Luzern erhebt keine Schenkungssteuern. Vermächtnisse innerhalb von fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers unterliegen jedoch der Erbschaftssteuer.
- Im Kanton Graubünden wird das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt.
- Der Kanton Waadt (Vaud) erhebt eine 50%ige Erbschaftssteuer auf nicht in der Schweiz ansässige Personen, die nie in der Schweiz gearbeitet haben. Dies kann durch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aufgehoben werden.
Unsere Experten für Steuern & Recht
Daniel Spitz
Managing Partner, Head of Tax Switzerland