Ausnahmen:

Alle Schweizer Kantone erheben Erbschaftssteuern, ausser Schwyz und Obwalden;

 

Alle Schweizer Kantone erheben Schenkungssteuern, ausser Schwyz, Obwalden und Luzern.

 

Einige wichtige kantonale Besonderheiten:

  • Der Kanton Luzern erhebt keine Schenkungssteuern. Vermächtnisse innerhalb von fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers unterliegen jedoch der Erbschaftssteuer.
  • Im Kanton Graubünden wird das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt.
  • Der Kanton Waadt (Vaud) erhebt eine 50%ige Erbschaftssteuer auf nicht in der Schweiz ansässige Personen, die nie in der Schweiz gearbeitet haben. Dies kann durch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aufgehoben werden.

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