Einkommenssteuer

Der Bund sowie die Kantone und Gemeinden besteuern das Erwerbseinkommen natürlicher Personen ebenso wie Einkünfte aus anderen Quellen, etwa Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen aus Immobilien beziehungsweise dem Eigenmietwert:

  • Bundessteuer: Das schweizerische Bundessteuergesetz gilt einheitlich in der gesamten Schweiz. Die Steuersätze sind progressiv ausgestaltet, mit einem maximalen Steuersatz von 11.5 Prozent.
  • Kantons- und Gemeindesteuern: Jeder der 26 Kantone verfügt über ein eigenes Steuergesetz für die kantonalen Steuern. Die Gemeindesteuern werden als Multiplikator der kantonalen Steuer erhoben. Die Einkommenssteuersätze unterscheiden sich daher deutlich je nach Wohnsitzkanton und Gemeinde. Auch diese Steuern sind progressiv ausgestaltet.
    Die kombinierten maximalen Steuersätze (Kanton und Gemeinde) betragen in den Hochsteuerkantonen rund 31 Prozent, während sie in den steuergünstigeren Regionen bei etwa 12 Prozent beginnen.

Grundsätzlich umfasst das steuerbare Einkommen alle Einkünfte, die eine in der Schweiz ansässige natürliche Person erzielt. Dazu gehören insbesondere:

  • Vergütungen vom Arbeitgeber (Grundgehalt, Bonus, Aktienoptionen, Heimaturlaub sowie vom Arbeitgeber übernommene Kosten wie Miete, Steuern, Schulgelder und Nebenkosten)
  • Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder aus einem Unternehmen
  • Rentenleistungen und Entschädigungen (bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit)
  • Einkünfte aus privaten Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden) – Kapitalgewinne sind in der Schweiz in der Regel steuerfrei
  • Einkünfte aus Immobilien

Obwohl Einkünfte aus einer festen Geschäftseinrichtung oder einer Betriebsstätte im Ausland sowie Einkünfte aus im Ausland gelegenem Grundeigentum von der Besteuerung in der Schweiz ausgenommen sind, müssen diese Einkünfte in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, da sie zur Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes herangezogen werden.
Die für natürliche Personen geltenden Einkommenssteuersätze nach Kanton finden Sie in Abschnitt XI. SCHWEIZER STEUERSÄTZE unseres Leitfadens "Doing Business in Switzerland".

 

Unselbständige Erwerbstätigkeit

Personen, die in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis stehen, werden auf ihrem Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge besteuert. Dabei sind sämtliche zusätzlichen Vergütungen wie Boni, Aktien, Umzugskostenvergütungen usw. einzubeziehen. Vom Nettoeinkommen können verschiedene Abzüge vorgenommen werden, die je nach Kanton unterschiedlich ausgestaltet sind.

 

Zur Bestimmung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit kann die Analyse unter anderem anhand folgender Kriterien erfolgen:

  • Die Person handelt im Namen und auf Rechnung eines Dritten
  • Es besteht keine wesentliche Entscheidungsbefugnis
  • Die Person ist weisungsgebunden und muss sich an Vorgaben halten
  • Die Tätigkeit wird regelmässig für denselben Arbeitgeber ausgeübt
  • Es werden Arbeitsmittel und Infrastruktur des Arbeitgebers verwendet
  • Die Vergütung erfolgt regelmässig und periodisch

 

Selbständige Erwerbstätigkeit

Sämtliche Einkünfte in bar oder in Form von Sachleistungen aus der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind steuerpflichtig. Kapitalgewinne aus der Veräusserung, Verwertung oder buchhalterischen Aufwertung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern des Geschäftsvermögens gelten als ordentliches Einkommen einer selbständig erwerbenden Person. Wie bei der unselbständigen Erwerbstätigkeit sind auch hier bestimmte Abzüge zulässig.

Dies gilt für Personen, die ihre Tätigkeit als Einzelfirma, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft ausüben. Die Einnahmen unterliegen ebenfalls der AHV (Alters und Hinterlassenenversicherung).

 

Folgende Kriterien sprechen für das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit:

  • Fremdfinanzierung von Investitionen
  • Die Person handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Die Person verfügt über eigene Geschäftsräumlichkeiten
  • Die Person trägt allgemeine Betriebskosten und das Verlustrisiko
  • Die Person ist nicht weisungsgebunden
  • Die Person führt Aufträge für mehrere Kunden aus

 

Vermögenssteuer

Auf Bundesebene wird keine Vermögenssteuer erhoben. Alle Kantone und Gemeinden erheben jedoch eine Vermögenssteuer auf das weltweite Nettovermögen, mit Ausnahme von im Ausland gelegenem Grundeigentum, einer festen Geschäftseinrichtung oder einer Betriebsstätte im Ausland. Die Steuersätze sind vergleichsweise moderat, variieren jedoch stark je nach Kanton und Gemeinde sowie je nach Höhe des steuerbaren Vermögens. Sie bewegen sich in der Regel zwischen 0.2 Prozent und 1 Prozent. Die kantonalen Vermögenssteuersätze für natürliche Personen in der Schweiz finden Sie in Abschnitt XI. SCHWEIZER STEUERSÄTZE unseres Leitfadens "Doing Business in Switzerland".

o wealth tax is levied at the federal level. However, all cantons and municipalities levy a net wealth tax on worldwide assets, except for real estate, a fixed place of business, or a permanent establishment located abroad. Tax rates are reasonably low and vary widely (from 0.2% to 1%), depending on the canton and municipality where the taxpayer resides, as well as the amount of taxable wealth . The wealth tax rates by canton applicable for individuals in Switzerland can be found in section XI. SWISS TAX RATES of our "Doing Business in Switzerland" guide.

Zu den vermögenssteuerpflichtigen Gegenständen gehören unter anderem Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Fahrzeuge oder Kunstgegenstände. Der massgebende Wert ist in der Regel der Verkehrswert per 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres oder der Wert am Ende der Veranlagung. Bei nicht kotierten Beteiligungen an Unternehmen wenden die Schweizer Steuerbehörden eine Bewertungsmethode auf Basis vergangener Geschäftsergebnisse und des Nettovermögens an (sogenannte Praktikermethode).

Schulden per 31. Dezember oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht können vom Vermögen abgezogen werden, um das steuerbare Nettovermögen zu ermitteln.

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