Bitte beachten Sie die wichtigen Änderungen im AVRAG, die ab dem 28. März 2024 gelten:

Arbeitgeber sind nun verpflichtet, auch für kurzfristige Dienstverhältnisse unverzüglich einen Dienstzettel oder einen entsprechenden Dienstvertrag auszustellen, der erweiterte Inhalte wie Tätigkeitsbeschreibungen und Kündigungsmodalitäten umfasst. Bei Nichtbeachtung drohen neue Verwaltungsstrafen. Für detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Dokumente finden Sie die vollständigen gesetzlichen Neuerungen und ein Muster für Dienstzettel folgend: