Die Steuerbehörden werden ab dem 1. Januar 2025 die Kontrolle der Scheinselbständigkeit verschärfen. Für Unternehmen, die Selbstständige beschäftigen, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. Stellt das Finanzamt fest, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kann dies zu einer Nachforderung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen beim Auftraggeber führen. In bestimmten Fällen können sogar Bußgelder nach sich ziehen.

Scheinselbständigkeit: Wann ist ein Selbständiger eigentlich ein Arbeitnehmer? 

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Selbstständiger sich als Selbstständiger ausgibt, in Wirklichkeit aber ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Auswirkungen in der Praxis hängen stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, z.B. Art und Dauer der Tätigkeit, Weisungsgebundenheit, Übernahme des wirtschaftlichen Risikos, vertragliche oder außervertragliche Verpflichtungen.

Folgen im Falle einer Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann nicht nur steuerrechtliche Folgen haben, sondern auch in anderen Bereichen Konsequenzen nach sich ziehen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht kann es zu Lohnnachzahlungen und anderen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Anwendung eines Tarifvertrages kommen. Sofern eine Rentenversicherungspflicht besteht, müssen gegebenenfalls die Rentenversicherungsbeiträge für mehrere Jahre korrigiert werden, was zu erheblichen Kosten führen kann.

Musterverträge

Um Sicherheit über die Einstufung eines Arbeitsverhältnisses zu erhalten, konnten Auftraggeber und Auftragnehmer bisher auf die Musterverträge der Finanzverwaltung zurückgreifen. Da die Finanzverwaltung ab sofort keine neuen Musterverträge mehr genehmigen wird, wird diese Möglichkeit in den nächsten Jahren wegfallen. Die bestehenden Musterverträge bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum (5 Jahre) in Kraft.

Maßnahmen zum Jahresende

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Selbständige beschäftigt haben, müssen Sie möglicherweise noch vor Jahresende Maßnahmen ergreifen. Wenn Sie in Zukunft Selbständige beschäftigen wollen, ist es ratsam, dies vorher mit Ihrem Berater zu besprechen, um mögliche Risiken zu vermeiden.