Die 30%-Regelung bietet internationalen Fachkräften, die in den Niederlanden arbeiten, erhebliche steuerliche Vorteile. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, bis zu 30% des Gehalts ihrer Mitarbeiter steuerfrei zu erstatten, um die zusätzlichen Kosten für den Umzug und das Leben im Ausland auszugleichen.

Wichtige Änderungen der letzten Jahre

In den letzten Jahren wurden mehrere bedeutende Änderungen an der 30%-Regelung vorgenommen:

  • Einführung der Gehaltsobergrenze (ab 1. Januar 2023): Eine Gehaltsobergrenze wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass nur Gehälter bis zu einem bestimmten Betrag für die Steuervergünstigung in Frage kommen.
  • Einführung der 30/20/10%-Regel (ab 1. Januar 2024): Diese Regelung, die jedoch nicht umgesetzt wird, hätte das steuerfreie prozentual alle 20 Monate um 10% reduziert.
  • Abschaffung der teilweisen ausländischen Steuerpflicht (ab 1. Januar 2024): Diese Änderung ermöglicht es Arbeitnehmern, die die 30%-Regelung nutzen, eine teilweise Befreiung von der niederländischen Einkommensteuer auf ihr Privatvermögen zu beantragen.

Änderungen im Steuerplan 2025

Der Steuerplan 2025 bringt weitere Anpassungen mit sich:
Aufhebung der 30/20/10%-Regel: Diese Regelung wird nicht umgesetzt.
Reduzierung des steuerfreien Prozentsatzes auf 27% (ab 1. Januar 2027): Der steuerfreie Prozentsatz wird auf 27% gesenkt.
Erhöhung der Gehaltsnorm: Die Gehaltsnorm, um für die 30%-Regelung in Frage zu kommen, wird erhöht. Übergangsregelungen gelten für Arbeitnehmer, die die Regelung vor 2024 angewendet haben.

Was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer, die die 30%-Regelung vor 2024 angewendet haben, bleibt der steuerfreie Prozentsatz von 30% während der gesamten Laufzeit der Regelung bestehen. Für neue Antragsteller ab 2025 gilt jedoch die reduzierte Steuervergünstigung von 27% und die neue, höhere Gehaltsnorm.

Nutzen Sie die Vorteile der 30%-Regelung und sichern Sie sich erhebliche steuerliche Erleichterungen, während Sie in den Niederlanden arbeiten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihre Berechtigung zu prüfen!

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