Das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor sieht vor, dass sich Unternehmen oder Personen, die die Kriterien eines Finanzintermediärs erfüllen, aber keiner prudentiellen Aufsicht unterliegen, bei einer Selbstregulierungsorganisation anmelden. Die Finanzintermediäre müssen sich periodisch einer Prüfung zur Bekämpfung der Geldwäscherei unterziehen. Zweck der Geldwäschereiprüfung ist es, die ordnungsgemässe Anwendung des Gesetzes und die Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen der SRO zu überprüfen.
Wir führen unsere Geldwäschebekämpfung Prüfung nach den einschlägigen Berufsstandards, den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor sowie weiteren im Rahmen der Aufsicht durch die SRO erlassenen Vorschriften durch.
Die Dienstleistungen zur Geldwäschebekämpfung beinhalten:
- Beratung zur Methodik der Risikobewertung
- Ausgelagerte Risikobewertung
- Verbesserte Sorgfaltsprüfung
- Beratung zu regulatorischen Fragen
- Unabhängige Modell- und Systemvalidierung
- Systemoptimierung und -abstimmung
- Unabhängige Prüfung und Audit
- Risikobewertungen
- Ausbildung
- Rückblickende Projekte
- Systemauswahl
- Beratung zu neuen Produkten und Dienstleistungen