🚀 CSRD & das neue Omnibus-Paket – Was bedeutet das für Unternehmen in Österreich?🌍📊

 

Die Europäische Kommission hat mit dem neuen Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtige Änderungen vorgestellt, insbesondere zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, RL 2022/2464) sowie zur EU-Taxonomie (RL 2020/852) und zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, RL 2024/1760) 🏢.

 

Doch was bedeutet dies für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Österreich?

 

🔹 EU-Ebene:

 

📅 Zeitplan CSRD:

 

Seit 5. Jänner 2023 wurde die CSRD innerhalb der EU umgesetzt und folgt der bestehenden Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD, 2014/95/EU) nach. Sie verpflichtetfolgende Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichtes auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) des EFRAGs (European Financial Reporting Advisory Group) zu erstellen. Dieser Nachhaltigkeitsbericht ist einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance; in Folgejahren Reasonable Assurance) zu unterziehen:

 

  • Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die der NFRD unterliegen (Schwellenwerte: >500 Beschäftigte und >50 Mio € Nettoumsatzerlöse oder >25 Mio € Bilanzsumme), für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2024 beginnen, mit Berichtspflicht in 2025
  • Große Unternehmen, die nicht der NFRD unterliegen (Schwellenwerte: >250 Beschäftigte und >50 Mio € Nettoumsatzerlöse oder >25 Mio € Bilanzsumme,), für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2025 beginnen, mit Berichtspflicht in 2026
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) für Geschäftsjahren, die ab dem 1. Jänner 2026 beginnen, mit Berichtspflicht in 2027 basierend auf ESRS LSME (Listed Small and Medium-sized Enterprise) Standards im Entwurf
  • Unternehmen aus Drittländern mit Tochterunternehmen in der EU (Schwellenwerte; Tochterunternehmen: >150 Mio € Nettoumsatzerlöse) für Geschäftsjahren, die ab dem 1. Jänner 2028, mit Berichtspflicht in 2029

 

Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis zum 6. Juli 2024 erfolgen. In Österreich erfolgt dies künftig durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) 📑.

 

Für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen, wird die Europäische Kommission einen freiwilligen Standard schaffen, der auf den freiwilligen Standards für KMU („VSME“) basiert, der von EFRAG entwickelt wurde.

 

📅 Zeitplan & einige Änderungen durch den Entwurf der Omnibus Verordnung:


📌 Schwellenwerte für große Unternehmen werden auf >1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio € Umsatz oder 25 Mio € Bilanzsumme angehoben.
📌 Berichtspflichten für große Unternehmen, die noch nicht begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU werden um 2 Jahre verschoben.
📌 Die Umsatzschwellenwerte für Drittstaaten-Berichtspflichten werden auf 450 Mio € (statt 150 Mio €) innerhalb der Europäischen Union angehoben.

 

 

🔹 Österreich:


In Österreich gilt zurzeit das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, sogenannte Public Interest Entity (PIE), die weiterhin eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht aufnehmen bzw alternativ einen separaten nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen, der Informationen zu den Nachhaltigkeitsagenden beinhaltet.

 

Von einer Direktanwendung der CSRD ist in Österreich nicht auszugehen. Österreich ist zurzeit mit der Umsetzung der CSRD in nationales Recht in Form des vorliegenden Entwurfes zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) beschäftigt, der voraussichtlich nicht mehr im 1. Quartal 2025 umgesetzt wird. Der Entwurf der Omnibus Verordnung wird ebenfalls erst diskutiert.

 

Große Unternehmen, die dem NADiVegG nicht unterliegen, und KMUs sind zurzeit in Österreich daher nicht verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht alt Teil des Lageberichtes nach den ESRS gemäß der CSRD zu erstellen.

 

 

🛠 Unsere Empfehlung:

 


Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes als Teil des Lageberichtes auf freiwilliger Basis der ESRS gemäß CSRD für PIEs

Freiwillige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes als Teil des Lageberichtes auf Basis der ESRS gemäß CSRD für große Unternehmen >250 Mitarbeiter.
Freiwillige Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) gemäß ISAE 3000des Nachhaltigkeitsberichtes.

Vorbereitung auf freiwillige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes als Teil des Lageberichtes auf Basis der LMSE/VSME für KMUs.