Am 7. November 2024 hat das Bezirksgericht Nordniederlande („Rechtbank Noord-Nederland“) entschieden, dass die Steuerzinsen in Höhe von 8 % pro Jahr (ab dem 1. Januar 2022) unangemessen hoch sind und auf 4 % pro Jahr gesenkt werden müssen.

Für Körperschaftsteuerzahler, die mit Steuerzinsen konfrontiert sind, kann es daher ratsam sein, rechtzeitig Einspruch gegen den Steuerzinsbescheid einzulegen. Der Einspruch sollte innerhalb von sechs Wochen nach dem Tag der endgültigen Veranlagung eingelegt werden. Dabei ist es auch möglich, Einspruch gegen bereits gezahlte Steuerzinsen auf einen vorläufigen Bescheid einzulegen. Wenn Sie einen endgültigen Bescheid mit einer positiven Bemessungsgrundlage erhalten, ist es ratsam, auch zu prüfen, ob auf frühere vorläufige Bescheide bereits Steuerzinsen erhoben wurden. HINWEIS: Ab der 1. Januar 2024 betragen die Steuerzinsen 10 % (!).

Derzeit ist noch nicht klar, ob die Steuerbehörden gegen dieses Urteil Berufung einlegen werden und welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben. Zur Rechtswahrung empfehlen wir jedoch, gegen den Zinsbescheid Einspruch einzulegen.

Wenn Sie mehr zur Ihren Einspruchsmöglichkeiten wissen möchten, können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei RSM oder an uns wenden.