Die Niederlande und Deutschland haben eine wichtige Änderung des Steuerabkommens zwischen den beiden Ländern in Bezug auf Homeoffice für Grenzgängern angekündigt.
Auf Grund dieser Änderung können Grenzgänger nun maximal 34 Tage im Jahr in Homeoffice arbeiten, ohne dass die Steuerpflicht über die Homeoffice-Tage das Wohnland wird zugewiesen. Das Recht, das Einkommen zu besteuern, verbleibt vollständig bei dem Land, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, und somit wird eine Besteuerung in zwei Ländern verhindert!
Dies ist ein wichtiger erster Schritt, um die Flexibilität und die Möglichkeiten für die Arbeit von zu Hause aus zwischen den Niederlanden und Deutschland zu verbessern.
Was bedeutet das für Sie?
- Maximal 34 Homeoffice-Tage: Grenzgänger können bis zu 34 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich die Steuern verlagern zu den Wohnsitzland;
- Einfachere Verwaltung: weniger komplexe Steuererklärungen und keine Steuererklärung in zwei Ländern für Arbeitnehmer und weniger Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber;
- Mehr Sicherheit: Das Einkommen wird nur im Land des Arbeitgebers besteuert, was mehr Klarheit über das Nettoeinkommen schafft;
Warum ist diese Änderung wichtig?
Auf der Grundlage des aktuellen Steuerabkommens wird das Recht zur Besteuerung der Einkünfte dem Land zugewiesen, in dem die Arbeit physisch ausgeführt wird. Bei Homeoffice verlagert sich das Steuerrecht daher (teilweise) auf das Wohnsitzland und nicht auf das Land, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.
Die angekündigte Änderung bietet Grenzgängern daher mehr Flexibilität und Sicherheit bei der steuerlichen Behandlung ihrer Einkünfte und verringert den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber.
Künftige Konsultationen zwischen den Niederlanden und Deutschland
Die angekündigte Änderung bietet noch keine Lösung für alle Grenzgänger. Zum Beispiel nicht für Grenzgänger, die strukturell 1 bis 2 Tage pro Woche in Homeoffice arbeiten. Beide Länder haben sich daher auf eine Absichtserklärung geeinigt, um langfristig eine Lösung für diese Gruppe zu finden und Gespräche über eine Weiterentwicklung dieser Vereinbarung aufzunehmen.
Bevor die Änderung des Steuerabkommens in Kraft tritt, muss sie von beiden Ländern definitiv genehmigt werden.
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