In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat das im Ausland erzielte Einkommen?
  • Was sollten Sie beachten, wenn Sie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufnehmen?
  • Kann sich die Arbeitstätigkeit im Ausland auf die Sozialversicherung auswirken?

Die globale Arbeitskräftemobilität eröffnet neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ist aber zugleich eine Herausforderung für Arbeitgeber. Traditionelle Beschäftigungsmodelle weichen innovativen Lösungen. Neue Formen der globalen Mobilität auf dem Arbeitsmarkt hängen vor allem mit der Entwicklung von Technologie zusammen und diese Entwicklung und flexible Kooperationsmodelle schaffen völlig neue Möglichkeiten – und neue Herausforderungen.

 

Es gibt verschiedene Konfigurationen der Fernarbeit: Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber in Polen, Arbeit für ein polnisches Unternehmen aus dem Ausland, virtuelle Entsendung, Workation... Jede dieser Mobilitätsarten hat mindestens einen grenzüberschreitenden Bezug, der eine Reihe von Verpflichtungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber mit sich bringen kann. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, lohnt es sich, die möglichen Auswirkungen zu prüfen, insbesondere in Bezug auf Steuerverbindlichkeiten.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Leitlinien für natürliche und juristische Personen. 

 

Abrechnung der ausländischen Steuer – Einkommensteuer 

Die Auswirkungen der Arbeit im Ausland hängen in erster Linie von der  steuerlichen Ansässigkeit des Arbeitnehmers ab.

Die steuerliche Ansässigkeit einer Person sollte unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts und aller Umstände des jeweiligen Sachverhalts (z. B. des Wohnorts, tatsächlichen Arbeitsorts, Wohnorts der nächsten Angehörigen, Mittelpunkts der Lebensinteressen usw.) beurteilt werden. Jede Verbindung zwischen einem Arbeitnehmer und einem bestimmten Staat impliziert die hypothetische Möglichkeit, in diesem Staat steuerlich ansässig zu sein.

Wenn die Beschäftigung eines Arbeitnehmers einen grenzüberschreitenden Bezug aufweist, wird die Bestimmung seiner steuerlichen Lage durch die Vorschriften von mindestens zwei Ländern beeinflusst, zu denen er eine Verbindung hat. Neben den nationalen Rechtsvorschriften ist daher das von den bestimmten Ländern geschlossene internationale Doppelbesteuerungsabkommen der wichtigste Rechtsakt. Es kann jedoch passieren, dass zwischen den bestimmten Ländern kein solches Abkommen geschlossen wurde. Das bedeutet, dass es keine Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt und dadurch das Risiko einer gleichzeitigen Besteuerung von Einkünften in den beiden Ländern steigt. 

Körperschaftsteuer

Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber das Risiko für Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte (eng. PE – permanent establishment) in dem Land überwachen, in dem der Arbeitnehmer Arbeit leistet. Die Begründung einer Betriebsstätte in einem anderen Staat kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber in diesem anderen Staat der Körperschaftsteuer unterliegen wird.

Das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte hängt in erster Linie von der Art und dem Charakter der vom Arbeitnehmer ausgeübten Arbeit, aber auch von anderen Umständen ab – wie z. B. dem Vorhandensein einer geeigneten Räumlichkeit für die Ausübung der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in einem bestimmten Land.

Aus den oben genannten Gründen ist es eine Herausforderung darin, universelle Leitlinien für alle Steuerpflichtigen zu formulieren, die Einkünfte im Ausland erzielen. Es gibt viele Variablen und Verbindungen, die berücksichtigt werden müssen. Daher lohnt es sich, Ihre Situation mit einem erfahrenen Berater zu besprechen, um die steuerlich günstigste Lösung zu wählen.

 

Sozial- und Krankenversicherungen

Bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland sollte man auch überprüfen, welcher Gerichtsbarkeit im Bereich der Sozialversicherungen der Arbeitnehmer unterliegen wird. Entscheidend sind hier vor allem die völkerrechtlichen Akte. Die Arbeit im Ausland erfordert auch eine Überprüfung der Krankenversicherungsvorschriften, insbesondere dessen, welcher Rechtsträger für mögliche Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers haftet, die sich aus der Arbeit im Ausland ergeben.

Zu beachten ist, dass der Eintritt einer Versicherungspflicht in einem anderen Staat zusätzliche Verpflichtungen für den Arbeitgeber mit sich bringen kann – z.B. die Verpflichtung zur Anmeldung als Beitragszahler im ausländischen System und alle damit verbundenen Konsequenzen. 

 

Sonstige nützliche Vorschriften bei Abrechnung von ausländischen Einkünften – Arbeitsrecht und Verwaltungsvorschriften

Um im Ausland arbeiten zu können, müssen bestimmte verwaltungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Damit ein Arbeitnehmer im Ausland arbeiten kann, kann er verpflichtet sein, sich registrieren oder anmelden zu lassen und entsprechende Dokumente wie einen Aufenthaltstitel, eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvisum einzuholen. Dazu gehört auch die Erfüllung einer Reihe von Anforderungen, die durch das Arbeitsrecht des Aufenthaltsstaates festgelegt sind, insbesondere Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Bestimmungen zu Mindestlohn und der Ruhezeiten.

Die globale Arbeitskräftemobilität hängt mit vielen Risiken für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Unternehmen, die sich für diese Arbeitsform entscheiden, sollten sich dessen bewusst sein. Sie können bestimmte Risiken in diesem Bereich mit Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters identifizieren. Unser Team von Experten hilft Ihnen gerne dabei, die beste Lösung zu finden, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.