Mit der kürzlich erfolgten Einführung des FINIA unterliegen unabhängige Vermögensverwalter und Treuhänder neu der aufsichtsrechtlichen Kontrolle durch eine von der FINMA bewilligte und beaufsichtigte Aufsichtsorganisation.
Unabhängige Vermögensverwalter, die unter der Aufsicht einer Aufsichtsorganisation stehen, müssen eine zugelassene Revionsgesellschaft mit der Erfüllung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Revisionspflichten beauftragen.
Als aufsichtsrechtliche Auditoren steht Ihnen unser Team erfahrener Finanzprüfer zur Verfügung, um die Anforderungen Ihrer aufsichtsrechtlichen Berichtsanforderungen (AML, FinIA und FinSA) zu erfüllen.