Der Steuerabzug für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 aktualisiert. Diese Anpassung ist relevant für Steuerpflichtige, die von den neuen Regelungen profitieren möchten. Die festgelegten Abzugshöhen sind wie folgt aufgeteilt:
- Höchstabzug der Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7'258
- Höchstabzug der Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 36’288
I Auswirkungen
Die Änderungen beim Höchstabzug der Säule 3a haben mehrere wichtige Auswirkungen. Die Höhere Abzugsmöglichkeiten führen zu einer geringeren Steuerlast und ermöglichen es den Steuerpflichtigen, gezielt für die Altersvorsorge zu sparen.
Insbesondere für Personen ohne 2. Säule ist dies eine gute Chance, ihre Rentenansprüche zu steigern und sich besser auf die Zukunft vorzubereiten. Diese Regelungen fördern dazu, aktiv für das Alter vorzusorgen und eine Sparstrategie zu entwickeln. Letztendlich profitieren alle Steuerpflichtigen von diesen Anpassungen, da sie ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand verbessern und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren können.
II Massnahmen
Die Höchstabzüge für die Säule 3a sind gleichzeitig die maximalen Beträge, die jährlich in die gebundene Selbstvorsorge eingezahlt werden können. Dabei ist es entscheidend, dass diese Einzahlungen vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden und die Planungen für die Altersvorsorge rechtzeitig umgesetzt werden können.
III Nachträgliche Einkäufe – eine Möglichkeit für die Zukunft
Am 22. November 2023 hat der Bundesrat eine Diskussion über die Möglichkeit nachträglicher Einkäufe in die Säule 3a eingeleitet. Das Ziel besteht darin, Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Beiträge geleistet haben, die Gelegenheit zu geben, diese Lücken bis zu zehn Jahre rückwirkend zu schliessen. Damit ein Einkauf in die Säule 3a möglich wäre, muss die betreffende Person im jeweiligen Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz haben und den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig geleistet haben. Ausserdem soll der Einkauf, wie der reguläre Beitrag, vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, was die steuerlichen Vorteile der Säule 3a weiter verstärken würde. Die entsprechende Verordnung des Bundesrates ist aber noch nicht rechtskräftig erlassen worden und wird noch durch den Bundesrat evaluiert.
RSM Switzerland steht Ihnen gerne für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung, um Sie rund über die persönliche Steuersituation zu beraten.
Quelle: Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer| ESTV (admin.ch)