Vorübergehende unverbindliche Anwendung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich bis 2025 verlängert

Da Frankreich bei der parlamentarischen Ratifizierung erheblich im Rückstand war, wurde am 17. Dezember 2024 eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen und die Gültigkeit des Übergangsabkommens vom 22. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.

  • Dieses Abkommen erlaubt grenzüberschreitende Telearbeit bis zu 40 % der jährlichen Arbeitszeit (einschliesslich 10 Tagen für „temporäre Einsätze“), ohne dass eine internationale steuerliche Aufteilung erforderlich ist. Andernfalls wäre das Übergangsabkommen am 31. Dezember 2024 ausgelaufen!
  • Die Verlängerung des Übergangsabkommens bis zum 31. Dezember 2025 hat folgende Auswirkungen:
    • Arbeitgeber und betroffene Arbeitnehmer können sich darauf einigen, im Jahr 2025 – wie bereits in den Jahren 2023 und 2024 – bis zu 40 % der Telearbeitszeit zu verbringen. Die 10-Tage-Beschränkung für „temporäre Einsätze“ wird praktisch auf das Jahr 2026 verschoben.
    • Arbeitgeber sind weiterhin nicht verpflichtet, im Rahmen des automatischen Austauschs von Gehaltsdaten den Prozentsatz der Telearbeit ihrer Mitarbeiter im Jahr 2025 zu zertifizieren, wie bereits in den Jahren 2023 und 2024. Sie sind jedoch verpflichtet, den Steuerbehörden auf Anfrage eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen, die den Prozentsatz der Arbeitszeit oder die Anzahl der Telearbeitstage angibt, ebenfalls wie in den Jahren 2023 und 2024. Ein automatischer Austausch mit den Behörden erfolgt jedoch nicht vor 2027. 
    • Der automatische Austausch von Informationen über Gehaltsdaten gilt nicht für Daten des Jahres 2025, sondern frühestens für 2026, vorausgesetzt, das Abkommen tritt vor Ende 2025 in Kraft. In diesem Fall wird der erste Informationsaustausch im Jahr 2027 stattfinden!

Diese Verlängerung sorgt für eine willkommene Stabilität, während auf die französische parlamentarische Ratifizierung und die endgültige Umsetzung des Mechanismus gewartet wird.

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