Am 1. Januar 2025 wird in der Schweiz die internationale Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule IIR) eingeführt. Diese Massnahme ist Teil der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, die auf global agierende Unternehmen abzielt.

 

I Hintergrund

Im Rahmen des OECD BEPS Projekts («Base Erosion and Profit Shifting»), haben über 140 Staaten, darunter auch die Schweiz, die Einführung einer Mindestbesteuerung beschlossen. Demnach müssen grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro eine Steuer von mindestens 15 % auf ihre Gewinne entrichten. Die Schweiz hat diese Massnahme zum 1. Januar 2024 mit einer nationalen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up-Tax QDMTT) implementiert, die sicherstellt, dass betroffene Unternehmen in der Schweiz mindestens 15 % Steuern zahlen. Es handelt sich hierbei um eine Bundessteuer, die von den Kantonen veranlagt wird.

 

II Ergänzungssteuer IIR

Zusätzlich zur bereits eingeführten nationalen Ergänzungssteuer, wird nun ab dem 1. Januar 2025 die internationale Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule IIR) eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass auch die ausländischen Tochtergesellschaften von in der Schweiz ansässigen Unternehmensgruppen und von Zwischenholdinggesellschaften ausländischer Unternehmensgruppen der Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. Ist eine solche Tochtergesellschaft in einem anderen Staat nicht ausreichend besteuert, soll in Zukunft die neue IIR Ergänzungssteuer greifen, und es der Schweiz ermöglichen, die Differenz in der Schweiz zu besteuern. Damit soll der Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland verhindert werden.

 

III Auswirkungen

Die internationale Ergänzungssteuer (IIR) schützt Schweizer Unternehmensgruppen und Zwischenholdinggesellschaften vor der Anwendung ausländischer Steuerregeln (Undertaxed Profits Rule UTPR), insbesondere in Ländern, die keine eigene IIR eingeführt haben. Mit der UTPR besteuert ein Staat seine inländischen Unternehmensgruppen für beliebige andere zu tief besteuerte ausländische Gruppengesellschaften.
Da der Grossteil, der unter 15 % besteuerten Gewinne, ohnehin von der UTPR in anderen Ländern erfasst wird, bringt das Inkrafttreten der IIR in der Schweiz kaum Standortnachteile. Ein Verzicht darauf wäre jedoch nachteilig, da auf wichtige Einnahmen verzichtet würde, die für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz genutzt werden könnten. Zudem schützt die IIR Schweizer Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland.
Der Bundesrat verzichtet vorerst auf die Einführung der UTPR, da die damit verbundenen Risiken das mögliche Steueraufkommen übersteigen.

  • Mit der Einführung der internationalen Ergänzungssteuer IIR ab 2025 schliesst die Schweiz eine Lücke in der globalen Mindestbesteuerung. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie die Reformen auf Unternehmen und den Standort Schweiz wirken, und welche steuerpolitischen Anpassungen aufgrund der Einschränkung des Steuerwettbewerbs in den Kantonen folgen. Sicher ist, dass der administrative Aufwand für Unternehmen und Behörden steigen wird.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere RSM-Experten gerne zur Verfügung.


Quellen:
IIR international supplementary tax to come into force in 2025 (admin.ch)
https://www.efd.admin.ch/de/umsetzung-oecd-mindeststeuer-schweiz

 

 

Ihre Kontaktpersonen