Am 6. November 2024 hat der Schweizer Bundesrat eine Reform zur Stärkung der individuellen Altersvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 können Personen, die in den Vorjahren nur teilweise oder gar nicht in die Säule 3a eingezahlt haben, diese fehlenden Beiträge nachträglich leisten. Die ersten nachträglichen Einzahlungen sind im Jahr 2026 für das Jahr 2025 möglich; für Jahre vor 2025 gilt diese Regelung nicht.

 

Die steuerlichen Vorteile dieser nachträglichen Einzahlungen ähneln denen von Einkäufen in die Pensionskasse (Säule 2). Diese Massnahme ermöglicht es Erwerbstätigen in der Schweiz, ihre Altersvorsorge zu optimieren und neue Sparmöglichkeiten zu nutzen, während sie gleichzeitig ihr steuerbares Einkommen reduzieren können.


Bedingungen für nachträgliche Einzahlungen

Schweizer Steuerzahler können nachträgliche Einzahlungen für bis zu zehn Jahre versäumter Säule-3a-Beiträge leisten, mit einer jährlichen Obergrenze von 7.258 CHF (Stand 2025) pro Jahr zusätzlich zu ihrem regulären Jahresbeitrag. Um für den Nachkauf berechtigt zu sein, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie müssen im Jahr, für das sie nachträglich einzahlen möchten, berechtigt gewesen sein, Beiträge in die Säule 3a zu leisten. Das bedeutet, sie müssen ein Einkommen erzielt haben, das der AHV (Schweizer Sozialversicherung) unterliegt;
  2. Sie müssen dieselben Bedingungen im Jahr erfüllen, in dem die nachträgliche Einzahlung erfolgt;
  3. Sie müssen ihren vollständigen ordentlichen Beitrag für das laufende Jahr geleistet haben.


Steuerliche Aspekte

Erste Schätzungen deuten darauf hin, dass diese Reform zu einem Rückgang der Einnahmen des Bundes um etwa 100 bis 150 Millionen CHF führen wird, während die Kantone und Gemeinden Verluste in Höhe von 200 bis 450 Millionen CHF verzeichnen könnten. Obwohl die Reform die öffentlichen Finanzen betrifft, bietet sie den Schweizer Bürgern ein neues, attraktives Sparinstrument.

Die Vorteile dieser Reform sollten jedoch im Lichte des Vorschlags des Bundesrats betrachtet werden (für weitere Informationen lesen Sie unseren Artikel: "Vorschlag des Bundesrats zur Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule") der darauf abzielt, höhere Steuern auf Kapitalbezüge zu erheben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kapitalbezug derzeit die einzige Möglichkeit ist, auf die Gelder der Säule 3a zuzugreifen.

 

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