Haben Sie 2024 in der Schweiz Mehrwertsteuer gezahlt? Erfahren Sie, wie Sie sie zurückfordern können! 

Grundsätzlich können ausländische Unternehmen ohne Schweizer Mehrwertsteuer-Registrierung, die im Jahr 2024 angefallene Schweizer Mehrwertsteuer auf Geschäftsausgaben zurückfordern. Dies ist eine wertvolle Möglichkeit, Geschäftskosten zu senken. Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2024 angefallenen Schweizer Mehrwertsteuer für Unternehmen ohne Schweizer Mehrwertsteuer-Registrierung endet am 30. Juni 2025. Wer diese Frist verpasst, verliert die Möglichkeit die Rückerstattung zu beantragen, da sie nicht verlängert werden kann.

Viele Unternehmen tragen Schweizer Mehrwertsteuer auf ihre Geschäftsausgaben, wie z. B. Reise-, Mietwagen-, Leasing-, Konferenz-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Restaurantkosten sowie den Erwerb von Waren in der Schweiz.

Diese Ausgaben können erheblich sein, und Unternehmen zahlen jährlich oft beträchtliche Mehrwertsteuerbeträge. Erfüllen sie die Voraussetzungen, können sie jedoch eine Rückerstattung beantragen – sodass die Mehrwertsteuer nicht zwangsläufig eine endgültige Kostenbelastung darstellt.

Die im Jahr 2024 angefallene Mehrwertsteuer kann bis einschliesslich Juni 2025 zurückgefordert werden, sofern der Gesamtbetrag über CHF 500 liegt und das Land des Unternehmens Schweizer Firmen gleichwertige Rückerstattungsrechte gewährt. Zudem ist die Ernennung eines Mehrwertsteuer-Vertreters in der Schweiz erforderlich.
 

So unterstützen wir Sie: Nutzen Sie die vollen Vorteile der Schweizer Mehrwertsteuer-Rückerstattung mit RSM.

RSM Switzerland kann die Rolle des Mehrwertsteuer-Vertreters übernehmen, und unsere Experten kümmern sich um den gesamten Rückerstattungsprozess, um die bestmögliche Erstattung für Sie zu sichern.

Unser VAT-Team bei RSM unterstützt Sie nicht nur bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung, sondern auch umfassend in allen Fragen zur Schweizer Mehrwertsteuer. Wir gewährleisten die Einhaltung des Schweizer Mehrwertsteuerrechts und helfen Ihnen, Risiken zu minimieren.

RSM Switzerland unterstützt Sie gerne und steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung. Zögern Sie nicht, unser VAT-Team zu kontaktieren.

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