Der rechtliche Rahmen für Schenkungen und Erbschaften in der Schweiz unterliegt dem Bundesrecht, während die damit verbundenen Steuern ausschliesslich auf kantonaler Ebene erhoben werden. Die Kantone sind daher frei, die Modalitäten der Steuererhebung festzulegen und ihre Sätze zu bestimmen. Im Kanton Waadt sind diese Aspekte speziell durch das Gesetz über die Handänderungssteuer bei Immobilienübertragungen und die Erbschafts- und Schenkungssteuer (LMSD) geregelt. Dieses Gesetz definiert die geltenden Tarife und Steuersätze, welche je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der übertragenen Vermögenswerte variieren.
Neueste gesetzliche Änderungen
Am 11. Dezember 2024 hat der Grossrat des Kantons Waadt bedeutende Änderungen am LMSD angenommen, die darauf abzielen, die steuerliche Belastung bei Vermögensübertragungen zu verringern. In Abwesenheit eines Referendums, das bis zum 27. Februar 2025 dieses Jahres beantragt werden konnte, treten diese Änderungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Schenkungen in direkter Linie:
Die Steuerfreigrenze für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern wird von CHF 50'000 auf CHF 300'000 pro Kind und Kalenderjahr angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 kann jeder Elternteil jedem seiner Kinder bis zu CHF 300'000 pro Jahr steuerfrei übertragen. Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt die Besteuerung gemäß der kantonalen Steuertabelle und dem entsprechenden Satz für solche Schenkungen. - Erbschaften in direkter Linie:
Erhöhung des Steuerfreibetrags für direkte Nachkommen von CHF 250'000 auf CHF 1'000'000 pro Abstammungslinie. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 jeder erbende Nachkomme für seinen Erbanteil eine Steuerbefreiung von bis zu CHF 1'000'000 erhält. Übersteigt der Erbanteil den Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag gemäß der jeweiligen kantonalen Erbschaftssteuerskala besteuert. - Übertragungen von Familienunternehmen in direkter Linie:
Die Reform umfasst zudem eine bedeutende Massnahme zur Erleichterung der Übertragung eines Familienunternehmens an direkte Nachkommen. Vor diesen Änderungen unterschieden sich die Bedingungen für einen 50%-Abzug je nach Unternehmensform. Bei Personengesellschaften musste der Begünstigte mindestens 33 % des Kapitals halten, während dieser Schwellenwert bei Kapitalgesellschaften bei 40 % lag. Mit der angenommenen Reform wurden diese Schwellenwerte gesenkt und vereinheitlicht. Künftig wird ein Steuerabzug von 50 % gewährt, sobald der Begünstigte mindestens 25 % des Unternehmens hält, unabhängig von dessen Rechtsform. Diese Vereinfachung und Lockerung der Kriterien machen den Abzug zugänglicher und erleichtern somit die Übertragung familiengeführter KMU, wodurch die Kontinuität der wirtschaftlichen Aktivitäten erhalten bleibt.
Fazit
Diese Reformen stellen eine bedeutende Weiterentwicklung des Waadtländer Steuersystems für Schenkungen und Erbschaften dar. Der Kanton Waadt ist einer der wenigen Kantone die direkten Erbschaften noch besteuert – daher sind diese Änderungen sehr willkommen. Die Erhöhung der steuerfreien Freibeträge sowie die verbesserten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmensübertragungen sollen die Weitergabe von Familienvermögen erleichtern und die Kontinuität lokaler Unternehmen unterstützen. Es ist für Steuerpflichtige entscheidend, diese Änderungen in ihre Nachlassplanung einzubeziehen, um die Übertragung ihres Vermögens unter optimalen Bedingungen zu gestalten.
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