Prinzip
Im Allgemeinen sind Beiträge an Pensionskassen von der steuerpflichtigen Einkommensbasis abziehbar. Im Gegenzug unterliegen die späteren Rentenzahlungen vollständig der Einkommenssteuer. Während der Ansparphase werden Kapitalgewinne nicht besteuert, was eine vollständige Wiederanlage ermöglicht. Dies schafft ein vorteilhaftes Steuersystem, das als politische Entscheidung getroffen wurde, um höhere Ersparnisse für den Ruhestand zu fördern.
Kontext
Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule werden derzeit mit einem Fünftel des regulären Satzes der direkten Bundessteuer besteuert. Dieser reduzierte Satz berücksichtigt, dass Kapitalbezüge über einen begrenzten Zeitraum erfolgen, während Rentenzahlungen lebenslang ausgezahlt werden und somit von einer niedrigeren Steuerprogression profitieren.
Vorschlag
Der Bundesrat erwägt, die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule anzugleichen. Dies würde zu einer Erhöhung der Steuerlast auf Kapitalbezüge führen. Ziel ist es, die bevorzugte steuerliche Behandlung von Kapitalbezügen im Vergleich zu Rentenzahlungen auf Bundesebene abzuschaffen. Darüber hinaus soll der Vorschlag einkommensstarke Haushalte davon abhalten, die 2. und 3. Säule zu Zwecken der Steueroptimierung auszunutzen.
Folgen
Die Abschaffung dieser steuerlichen Erleichterung auf Bundesebene könnte zu einem Rückgang der Kapitalbezüge führen. Andererseits würde es die Nutzung von Vorsorgeinstrumenten für Steuerpflichtige weniger attraktiv machen. Zukünftige Rentenzahlungen, die der Besteuerung unterliegen, wären jedoch höher, was eine teilweise Verschiebung der zusätzlichen Steuereinnahmen bewirken würde. Es ist zudem möglich, dass die Abschaffung dieses Steuervorteils die Beiträge in die 2. oder 3. Säule verringert, was wiederum zu höheren Einkommenssteuereinnahmen führen könnte.
Zukünftige Entwicklungen
Dieser Vorschlag wird derzeit geprüft, und viele Details müssen noch geklärt werden. Der Bundesrat plant, diesen Vorschlag im Januar 2025 zur Vernehmlassung vorzulegen. Es wird interessant sein zu sehen, ob dieser Vorschlag auch auf Kapitalbezüge aus der Säule 3a angewendet werden könnte, die, wie bereits erwähnt, derzeit nur in dieser Form verfügbar sind. Ausserdem wird es wichtig sein zu beobachten, wie der Bundesrat diesen Vorschlag mit den jüngsten Reformen integriert, die darauf abzielen, mehr Flexibilität und Vorteile im Zusammenhang mit der Altersvorsorge zu bieten. Dazu gehören die jüngste AHV-Reform (die die Möglichkeit einer gestaffelten Pensionierung mit bis zu drei Kapitalbezügen eingeführt hat) und die bevorstehende Reform bezüglich der Möglichkeit, zusätzliche Beiträge zur 3. Säule zu leisten . (Lesen Sie unseren Artikel dazu: "Neue Entwicklung in der Altersvorsorge: Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a jetzt möglich").