Bei der Gründung eines neuen Unternehmens, der Aufnahme einer neuen Tätigkeit innerhalb eines bestehenden Unternehmens oder der wesentlichen Erweiterung einer bestehenden Aktivität besteht die Möglichkeit, eine temporäre Steuerbefreiung zu beantragen. Mit dem Wegfall von Sondersteuerstatus wie dem Holding- oder dem Domizilstatus stellt die temporäre Steuerbefreiung eine alternative Lösung dar, die den Steuerbehörden im Rahmen eines Tax Rulings vorgeschlagen und in der Steuererklärung offengelegt wird. Die steuerliche Optimierung Ihres Unternehmens auf diesem Weg kann ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Planung und Steuerung sein. Wir empfehlen eine steuerliche Überprüfung Ihrer Tätigkeiten und Ihrer Buchhaltung durch unsere Steuerexpertinnen und -experten, um abzuklären, ob sich diese Massnahmen auf Ihr Unternehmen übertragen lassen.
Es gibt zwei Arten von Ausnahmen:
- Steuerbefreiung bei der direkten kantonalen und kommunalen Steuer.
Steuerbefreiung bei der direkten Bundessteuer. - Die kantonalen, kommunalen und eidgenössischen Steuergesetze sehen spezifische Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen vor, die je nach Region und Geschäftsmodell variieren.
Kantonale und kommunale Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung ist beim kantonalen Finanzdepartement zu beantragen. Es handelt sich um eine temporäre Befreiung, die nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird, in der Regel für fünf bis zehn Jahre. Sie beschränkt sich auf die direkten kantonalen und kommunalen Steuern, also auf die Einkommenssteuer und teilweise auch auf die Kapitalsteuer. Je nach Bedeutung des Projekts kann die Steuerbefreiung vollständig oder nur teilweise gewährt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt der Steuerbefreiung sind:
- Bedeutung des Projekts für den Kanton;
- Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze;
- Im Kanton getätigte Investitionen.
Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit gelten insbesondere folgende Unternehmen als im wirtschaftlichen Interesse des Kantons stehend: Start-ups, Produktions- oder Industrieunternehmen, Verwaltungszentren sowie Hauptsitze mit Vertrieb. Das Hauptkriterium ist die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze. In der Regel wird bei weniger als zehn Stellen keine Steuerbefreiung gewährt.
Befreiung von der direkten Bundessteuer
Die Steuerbefreiung ist beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu beantragen. Sie basiert derzeit auf der Regionalpolitik des Bundes. Die Befreiung betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer (8.5 %) und ist auf jene Gebiete beschränkt, die in der entsprechenden Verordnung definiert sind.
In der französischsprachigen Schweiz wurden die Regionen, die noch von der Bundessteuerbefreiung profitieren, reduziert. Die Anwendungsgebiete für steuerliche Erleichterungen umfassen bestimmte Gemeinden in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Der Antrag auf Steuerbefreiung, sei es auf Bundes- oder Kantonsebene, muss in Form eines vollständigen Dossiers eingereicht werden, das folgende Informationen enthält:
- Das Projekt;
- Die Investitionen;
- Die Attraktivität für den Kanton bzw. die Schweiz;
- Ein Geschäftsplan, der manchmal sehr detailliert sein muss.
Die richtige steuerliche Beratung und die Fähigkeit, ein hochwertiges Dossier zu präsentieren, sind entscheidend für die Gewährung einer Steuerbefreiung. Dank unserer Expertise im Steuer- und Rechnungswesen sowie unserem breiten Netzwerk an Fachpersonen – darunter Anwälte, Notare, Kontakte bei den Steuerbehörden und in der Wirtschaftsförderung – sorgen wir dafür, dass Sie die bestmögliche steuerliche Optimierung und finanzielle Planung für Ihr aktuelles Projekt erhalten.