Alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen Gewinnsteuer und Kapitalsteuer zahlen. Der steuerbare Gewinn entspricht in der Regel dem buchhalterischen Gewinn. Das steuerbare Kapital umfasst das gesamte Eigenkapital des Unternehmens.
Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Der direkten Bundessteuer (DBG)
Der kantonalen Steuer
Der kommunalen Steuer
Die direkte Bundessteuer (DBG) beträgt 8.5 % auf dem Gewinn nach Steuern, was etwa 7.8 % des Gewinns vor Steuern entspricht. Jeder Kanton legt seinen eigenen Steuersatz sowie einen kantonalen Steuerfuss fest, und jede Gemeinde bestimmt zusätzlich ihren kommunalen Steuerfuss. Bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist es daher wichtig, die kantonalen und kommunalen Steuersätze in die Planung einzubeziehen, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die steuerliche Belastung haben können.
Infolge der jüngsten Steuerreform liegt der durchschnittliche effektive Steuersatz auf Gewinne bei etwa 13 % bis 14 %, auch wenn weiterhin erhebliche kantonale Unterschiede bestehen (14 % in Waadt, Neuenburg, Genf, Freiburg, 11 % bis 16 % im Wallis, über 20 % in Bern und 19 % in Zürich). Der tiefste Satz gilt derzeit in Luzern mit 12 %. Dieser Satz umfasst die direkte Bundessteuer, die kantonale Steuer sowie die durchschnittliche Gemeindesteuer.
Die in den Bundes-, Kantons- oder Gemeindesteuergesetzen festgelegten Steuersätze können nicht einfach direkt auf das Jahresergebnis eines Unternehmens angewendet werden. Es sind nämlich verschiedene Besonderheiten zu berücksichtigen. Zunächst ist zu beachten, dass die in amtlichen Mitteilungen veröffentlichten Steuersätze in der Regel auf dem Ergebnis nach Steuern basieren. Um die Kommunikation zu vereinfachen, geben wir daher stets die effektiven Steuersätze an, die auf dem Nettoergebnis vor Steuern anwendbar sind. Dies erleichtert auch den internationalen Vergleich.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer wird ausschliesslich auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben. Wie bei der Gewinnsteuer wird auch hier der kantonale Grundsteuersatz mit den kantonalen und kommunalen Steuerfüssen (oder Zentimen) multipliziert. Der Grundsteuersatz beträgt 0.06 % im Kanton Waadt, 0.18 % im Kanton Genf und 0.075 % im Kanton Zürich.
In den meisten Kantonen, wie zum Beispiel Waadt, Genf, Bern oder Thurgau, wird die Kapitalsteuer auf die Gewinnsteuer angerechnet. Das bedeutet, dass die Kapitalsteuer entfällt, sobald die kantonale und kommunale Gewinnsteuer höher ist als die Kapitalsteuer. Sobald der steuerbare Gewinn 2 % im Kanton Waadt, 7 % im Kanton Genf oder 0.6 % im Kanton Thurgau übersteigt, wird die Kapitalsteuer angerechnet. In Genf erfolgt diese Anrechnung schrittweise in 25 %-Schritten, bis ab 2025 eine vollständige Anrechnung möglich ist. Die meisten Schweizer Kantone haben diese Regelung bereits eingeführt, mit wenigen Ausnahmen.
Zweitens hat die RFFA zwar die Sondersteuerstatus wie den Holdingstatus abgeschafft, der eine privilegierte Besteuerung des Eigenkapitals ermöglichte, sie lässt den Kantonen jedoch die Möglichkeit, für langfristige Darlehen, Beteiligungen und Patente reduzierte Steuersätze vorzusehen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Halten von Beteiligungen besteht, weiterhin zu einem Vorzugssatz besteuert werden können. Die Steuersätze unterscheiden sich dabei stark von Kanton zu Kanton. So gehört Genf zwar zu den weniger attraktiven Kantonen in Bezug auf die Kapitalsteuer für gewöhnliche Unternehmen, ist jedoch einer der attraktivsten Standorte für Holdinggesellschaften.