Main tax deductions

Berufs- und Nichtberufskosten können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Diese Abzüge betreffen die persönliche und familiäre Situation und ermöglichen entsprechende Steuerersparnisse. Einige davon können nur auf kantonaler Ebene geltend gemacht werden, während andere (die Mehrheit) sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene beansprucht werden können. Die Abzüge können je nach Kanton variieren.

 

Professional expenses

Nach Schweizer Steuerrecht können Ausgaben, die mit der Einkommensgenerierung in Zusammenhang stehen, vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Angestellte können unter anderem Pendler- und Verpflegungskosten sowie Ausgaben im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung oder anderen arbeitsbezogenen Ausgaben abziehen. Einige dieser Abzüge sind häufig auf einen Höchstbetrag begrenzt und können als Pauschalabzüge geltend gemacht werden. Auch die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind vom Bruttoeinkommen abziehbar. Was die vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge betrifft, werden diese nicht als Einkommen betrachtet und sind daher steuerfrei.

Für selbständige Steuerpflichtige gelten die oben genannten Abzüge ebenfalls. Zusätzlich können auch weitere geschäftsbezogene Ausgaben abgezogen werden. So sind unter anderem die Anschaffungskosten für verkaufte Waren, Mietkosten für ein Büro, Kommunikationskosten, Abschreibungen, Amortisationen etc. abziehbar. Falls das Unternehmen Verluste erzielt hat, können diese mit anderen Einkünften des gleichen Jahres verrechnet werden (zum Beispiel mit dem Gehalt des Ehepartners). Die Verluste können potenziell für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren vorgetragen werden und das steuerpflichtige Einkommen der folgenden Jahre verringern.

 

Abzüge für Privatpersonen und Familien

Unabhängig von der beruflichen Tätigkeit können zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden. So sind zum Beispiel Zinsaufwendungen für private Darlehen oder Hypotheken abziehbar, ebenso wie medizinische Kosten, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, spenden an gemeinnützige Organisationen, Kosten für die Kinderbetreuung, Kindesunterhalt, Prämien für Lebensversicherungen (Kranken- und Unfallversicherung), Beiträge zur Säule 3a usw. Für Immobilienbesitzer können auch Instandhaltungskosten vom Einkommenssteuerabzug abgezogen werden (Reparaturkosten, Gebäudeversicherung, Kosten für die Immobilienverwaltung, Grundsteuer). Einige dieser Abzüge sind häufig auf einen Höchstbetrag begrenzt und können als Pauschalabzüge geltend gemacht werden.

Zusätzlich werden persönliche Freibeträge gewährt, die auf der persönlichen und familiären Situation basieren (z. B. Alleinstehende oder verheiratetes Paar, Anzahl der Kinder, finanzielle Situation etc.). Da diese Abzüge sowohl im Bundes- als auch im Kantonsrecht festgelegt sind, können die Voraussetzungen je nach Kanton unterschiedlich sein.

 

Expatriierte Abzüge

Steuerpflichtige können unter bestimmten Voraussetzungen als Expatriates betrachtet werden. In diesem Fall können neben den oben genannten Abzügen auch spezifische Abzüge gewährt werden, die mit ihrer Situation in Verbindung stehen:

  • Umzugskosten
  • Reisekosten
  • Pendlerkosten nach und von der Schweiz (wenn der Hauptwohnsitz der Familie weiterhin im Ausland liegt)
  • Wohnkosten in der Schweiz
  • Bildungskosten für Kinder (wenn die Kinder in der Schweiz sind und keine öffentliche Schulbildung in der Muttersprache des Kindes verfügbar ist)

 

Einige Kantone gewähren Expatriates einen Pauschalabzug anstelle der oben genannten Abzüge.

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