Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt Steuerprüfungen bei den Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer sowie die Stempelabgaben auf Emissionen und Handel durch, jeweils über Zeiträume von fünf Jahren, entsprechend der Verjährungsfrist dieser Abgaben.

Die kantonalen Steuerverwaltungen führen Kontrollen im Bereich der direkten Steuern (Gewinn, Kapital, Einkommen und Vermögen) durch, wobei sie rückwirkend bis zu zehn Jahre zurückgehen können.

Bei Unregelmässigkeiten können diese Kontrollen häufiger erfolgen. Die Prüfung wird schriftlich angekündigt. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen werden von der Steuerbehörde angefordert, und der Prüfungstermin wird dem Steuerpflichtigen vorgeschlagen. In diesem Rahmen müssen die Steuerpflichtigen der Steuerbehörde Zugang zu ihren Buchhaltungen sowie zu den dazugehörigen Belegen gewähren und alle von der Steuerbehörde im Rahmen der Prüfung verlangten Auskünfte erteilen.

Die spontane Deklaration dieser Abgaben liegt in der Verantwortung der Steuerpflichtigen. Die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten, ohne dass die betroffenen Personen daran erinnert werden. Steuerpflichtige sind sich ihrer steuerlichen Pflichten oft nicht bewusst.

Im Falle eines Fehlers in der Mehrwertsteuerabrechnung, etwa bei der unterlassenen Einreichung einer Stempelabgabeerklärung, oder bei verdeckten Dividenden, die der Verrechnungssteuer unterliegen und nicht gemeldet wurden, trägt der Steuerpflichtige die volle Verantwortung für die mangelnde Sorgfalt. Es ist zu beachten, dass sich die Verwaltung nicht mit einer einfachen Analyse der eingereichten Buchhaltungsunterlagen begnügt, sondern alle Transaktionen mit Dritten sowie mit Unternehmen derselben Gruppe in der Schweiz oder im Ausland im Detail prüft, sofern diese steuerpflichtig sein könnten. Die Eidgenössische Verwaltung zögert auch nicht, nicht erhobene Beträge nachzufordern, Verzugszinsen zu erheben und gegebenenfalls Bussen zu verhängen.

Bei den direkten Steuern beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Im Gegensatz zu den indirekten Steuern führt die Verwaltung nur selten physische Kontrollen vor Ort durch. Stattdessen erfolgt die Prüfung in der Regel durch Anforderung schriftlicher Unterlagen. Bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung verfügt die Eidgenössische Verwaltung über eine sogenannte „Steuerpolizei“, die eine Sicherstellung und Auswertung aller relevanten Unterlagen vornimmt.

Sowohl bei direkten als auch bei indirekten Steuern sind die ersten Kontakte mit der Verwaltung von entscheidender Bedeutung. Tatsächlich sind die in dieser Phase des Verfahrens angesprochenen Risiken ausschlaggebend für die Verhandlungen und die weitere Handhabung der künftigen Auseinandersetzungen.

Unsere Expertinnen und Experten verfügen über langjährige Erfahrung in den Bereichen Mehrwertsteuer, Stempelabgaben und Verrechnungssteuer sowie im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern. Sie können Sie gezielt dabei unterstützen, wie Sie auf Fragen der Steuerbehörden reagieren und sich wirksam verteidigen können. Wir bieten regelmässige "Check-ups" an, noch bevor eine Kontrolle durch die Steuerbehörden angekündigt wird. Diese Überprüfungen erfolgen in Form von kurzen Mehrwertsteuerprüfungen, bei denen wir uns auf die nötigen Korrekturen konzentrieren, um unangenehme Überraschungen im Falle einer Prüfung durch die Verwaltung zu vermeiden.

Auch bei einer bereits angekündigten Prüfung durch die Verwaltung ist es nicht zu spät, Ihre Steuersituation aktiv in die Hand zu nehmen. Die steuerliche Vertretung durch unsere Expertinnen und Experten ist eine wirkungsvolle Lösung. Die korrekte Darstellung Ihrer Geschäftsvorgänge gegenüber den Behörden sowie die Unterstützung bei der Formulierung der Antworten an die Steuerverwaltung stellen sicher, dass nur die für die Prüfung wesentlichen Informationen weitergegeben werden und schützen Sie somit vor Missverständnissen. Wir stellen Ihnen unsere Expertise zur Verfügung, um Sie an den Prüfungstagen zu begleiten, entweder in Ihren Räumlichkeiten oder bei uns, ganz nach Ihrer Wahl. Zudem bieten wir Ihnen eine umfassende Verteidigung gegenüber der Steuerbehörde, bis zum Abschluss der Prüfung und auch während des gesamten Verfahrens. Unser Ziel ist stets eine pragmatische Lösung, welche kostenintensive und unsichere Verfahren möglichst vermeidet.

Da 70 Prozent der Fälle zugunsten der Verwaltung entschieden werden, ist eine pragmatische Lösung nicht immer möglich. In einem solchen Fall begleiten wir Sie während des gesamten Einsprache- oder Beschwerdeverfahrens.

Unsere Experten für Steuern & Recht