Weitere Merkmale der schweizerischen Unternehmensbesteuerung

 

Regelungen zur Unternehmensumstrukturierung

Das schweizerische Steuerrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung bei Umstrukturierungen wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Anteilstausch, Vermögensübertragung oder Rechtsformwechsel:

  • Fortführung der Steuerpflicht in der Schweiz.
  • Übertragung von Geschäftsvermögen oder Beteiligungen zu Buchwerten.
  • Sperrfrist für Veräusserungen oder weitere besondere Bedingungen können zur Anwendung kommen.

Steuerliche Neutralität kann sowohl im Hinblick auf direkte und indirekte Steuern als auch auf Grundstückgewinnsteuern und Handänderungssteuern erreicht werden.

 

Vorübergehende Steuerbefreiung auf kantonaler und kommunaler Ebene

Die vorübergehende Steuerbefreiung wird neu gegründeten Unternehmen gewährt, die eine nachhaltige Tätigkeit mit wirtschaftlicher Bedeutung für die Schweiz und den Standortkanton ausüben.

Sie gilt auch für Unternehmen, die ihr Geschäft grundlegend verändern oder eine neue Geschäftstätigkeit aufnehmen und eine bedeutende wirtschaftliche Neuausrichtung ankündigen. Die vorübergehende Steuerbefreiung beträgt maximal 100 Prozent für eine Dauer von zehn Jahren.

Die Steuerbefreiung auf Bundesebene ist nur in einer begrenzten Anzahl von Regionen verfügbar.

Die Steuerbefreiung auf kantonaler (und kommunaler) Ebene ist in den meisten, aber nicht in allen Kantonen verfügbar. Sie ist unabhängig von der Steuerbefreiung auf Bundesebene. Die Kriterien für die kantonale Steuerbefreiung sind ähnlich, können jedoch je nach kantonaler Praxis variieren. In der Regel wenden viele Kantone erleichterte Kriterien auf Start-ups mit starkem Innovationsfokus an. Bei herkömmlicheren Unternehmen stehen hingegen meist die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und das Investitionsvolumen in der Region im Vordergrund.

 

Tax Ruling Verfahren

Ein Steuerruling ist eine schriftliche und verbindliche Vereinbarung mit den Steuerbehörden zu einer steuerlich relevanten Fragestellung (zum Beispiel Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe, Fragen zur funktionalen Währung, Verrechnungspreise, Auslegung von Steuergesetzen oder steuerlicher Praxis). Durch die Einreichung eines verbindlichen Rulingantrags kann das Risiko einer ungünstigen Auslegung der schweizerischen Steuergesetzgebung und Praxis grösstenteils im Voraus ausgeschlossen werden.

Alle relevanten Fakten müssen den zuständigen Steuerbehörden offengelegt werden – Steuerrulings basieren auf dem Grundsatz von Treu und Glauben. Die Steuerbehörde ist nur dann an das Ruling gebunden, wenn sämtliche Sachverhalte korrekt und vollständig im Antrag dargestellt wurden. Grundsätzlich besteht keine zeitliche Begrenzung, es sei denn, die Steuerbehörde legt im Ruling ausdrücklich eine Frist fest. Bei Änderungen der Steuergesetzgebung werden in der Regel Übergangsfristen gewährt.

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