Im Mittelpunkt steht das Risiko, das mit dem Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens verbunden ist. Wenn ein Käufer Interesse an einem Zielunternehmen zeigt, verfügt er in der Regel nur über begrenzte Informationen. In der Anfangsphase der Verhandlungen erhält er meist nur jene Angaben, die ihm von der Geschäftsleitung des Zielunternehmens zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen betreffen häufig finanzielle, rechtliche und steuerliche Risiken, die entweder bewusst verschwiegen werden oder der Geschäftsleitung in gutem Glauben nicht bekannt sind. Solche Risiken können insbesondere im Rahmen einer Steuerprüfung zum Vorschein kommen. Sie können so schwerwiegend sein, dass der Verkauf scheitert oder so bedeutend, dass sie den Kaufpreis erheblich beeinflussen.
Bei der Planung einer solchen Transaktion ist die Unterstützung durch externe Fachpersonen wie eine diplomierter Steuerexperte, ein Steuerberater, ein Finanzexperte, ein Treuhänder oder ein Rechtsexperte entscheidend. Diese verfügen über das nötige Fachwissen und können Risiken deutlich genauer und umfassender beurteilen als die Unternehmensleitung. Gleichzeitig handeln sie unabhängig, was die Objektivität und Verlässlichkeit der ermittelten Risiken gewährleistet.
Basierend auf dem Bericht der Expertin oder des Experten kann die Käuferin oder der Käufer frei und mit vollständigem Wissen über die Fakten über die Angemessenheit der Transaktion und einen fairen Preis entscheiden. Eine Due Diligence, sei sie rechtlich, steuerlich, finanziell oder alles zusammen, wird oft sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite durchgeführt. Das vereinfacht die Prüfung durch die Käuferseite und ermöglicht die Erstellung einer Unternehmenspräsentation durch eine unabhängige Partei für eine konkrete Diskussion über ein Kaufangebot.
Unsere Erfahrung und Expertise im Bereich Due Diligence ermöglicht es uns, unseren Kunden eine vollständige steuerliche und finanzielle Due Diligence anzubieten. Diese beinhaltet insbesondere:
- Prüfung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens aus steuerrechtlicher Sicht;
- Verbindungen zu Unternehmen derselben Unternehmensgruppe in der Schweiz oder im Ausland sowie zu nahestehenden Gesellschaften;
- Geschäfte mit diesen Unternehmen.
Der Due-Diligence-Bericht konzentriert sich insbesondere auf den steuerlichen Status des Unternehmens unter Berücksichtigung allfälliger Steuerbefreiungen, Verhandlungen mit den Steuerbehörden oder Ergebnisse einer möglichen Steuerprüfung. Er umfasst zudem die Prüfung der Buchhaltung und der jährlichen Steuererklärung des Unternehmens, der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer, der Emissionsabgabe sowie allfälliger Verhandlungen, der Grundstückssteuern (Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer) und weiterer Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Schliesslich beinhaltet er auch die Prüfung von Fragestellungen im Bereich der Sozialversicherungen.
Dank unseres breiten Netzwerks an Partnern können wir Sie auch bei der rechtlichen Due Diligence begleiten. So profitieren Sie von einer zentralen Ansprechperson und einem abgestimmten Vorgehen für alle Ihre Risiken.
Unsere Expertise erstreckt sich auch auf:
- Planung der steuerlichen und rechtlichen Struktur der Übernahme (Holdingstruktur, Gruppenzusammensetzung, Abfolge der Transaktionen, Finanzierungsexpertise usw.);
- Umsetzung der Transaktion (Gründung neuer Gesellschaften, Liquidation bestehender Gesellschaften, Vertragsausarbeitung, Koordination mit Anwältin oder Anwalt bzw. Notariat);
- Verhandlung der erforderlichen Steuerabkommen mit den Steuerbehörden mit dem Ziel einer Steuererleichterung oder Steuerbefreiung
- Begleitung nach der Integration der geschaffenen Struktur (Buchhaltung, Revision, Steuervertretung, Steuererklärungen, Mehrwertsteuer usw.) zugunsten unserer Kundinnen und Kunden.