Die Erbschaftssteuer wird insbesondere bei direkter Nachfolge oft als ungerecht empfunden, ist in der Schweiz jedoch weiterhin weit verbreitet. Zwar zeigt der Trend der letzten Jahre, dass viele Kantone diese Steuer für Nachkommen und Vorfahren in direkter Linie abgeschafft haben, dennoch gibt es weiterhin Kantone wie zum Beispiel Waadt, die sie systematisch erheben, mit oder ohne Freibetrag. Bemessungsgrundlage und Steuersätze ähneln dabei oft jenen der Schenkungssteuer.
Die kantonalen Unterschiede in diesem Bereich sind sehr ausgeprägt, und eine Nachlassplanung bedeutet immer auch eine Planung im Hinblick auf die Erbschaftssteuer. Diese Planung ist individuell und muss das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen berücksichtigen. Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung zur Verfügung, um Ihre persönliche und familiäre Situation sowie Ihre Nachlasswünsche zu analysieren. Dabei beraten wir Sie zu den besten Möglichkeiten, Ihr Vermögen und Ihre Nachlassregelung unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Gesetzgebung optimal zu gestalten.
Eine Erbschaft bringt jedoch nicht selten unangenehme Überraschungen ans Licht – insbesondere dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten gewisse Vermögenswerte nicht deklariert hat. Wie soll man in einer solchen Situation reagieren? Was muss deklariert werden? Welche steuerlichen Pflichten bestehen? Welche Formulare sind auszufüllen? Besteht die Gefahr einer Busse? Sollte man die Erbschaft ausschlagen? Oder lieber schweigen? All diese Fragen werden uns besonders häufig gestellt, vor allem dann, wenn der Verstorbene die (falsche) Entscheidung getroffen hat, bestimmte Teile seines Vermögens nicht zu deklarieren, ohne sich Gedanken darüber zu machen, was nach seinem Tod passiert.
Wir werden Sie in Ihren Entscheidungen begleiten, indem wir Ihnen unsere Erfahrung, unsere Beratung und unseren Standpunkt in Bezug auf die bestehende Gesetzgebung und Ihre rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen.