Seit vielen Jahren sieht das schweizerische Recht auf Bundes- und Kantonsebene eine Regelung vor, die ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Schweiz niederlassen möchten, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, einen privilegierten steuerlichen Empfang ermöglicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Pauschalbesteuerung nach dem Aufwand (auch Aufwandbesteuerung genannt).
Ursprünglich für vermögende Personen ab 55 Jahren gedacht, die ihren Ruhestand in der Schweiz verbringen möchten, wurde dieses Modell im Laufe der Zeit erweitert und in verschiedenen internationalen Steuerplanungsstrukturen eingesetzt. Diese Regelung hat ausserhalb unserer Landesgrenzen so viel Aufmerksamkeit erregt, dass sie bei unseren Nachbarländern auf wenig Gegenliebe stösst. Zahlreiche Grosssteuerpflichtige verlassen deshalb ihr Heimatland zugunsten der Schweiz, wo sie eine Steuer auf Grundlage ihres Lebensaufwands entrichten. Dies hat zur häufig verwendeten, jedoch irreführenden Bezeichnung "Pauschalbesteuerung" geführt.
In der Praxis wird der Aufwand des Steuerpflichtigen auf Grundlage der in der Schweiz bezahlten Miete geschätzt. In der Regel beträgt die Bemessungsgrundlage mindestens das Siebenfache der jährlichen Miete. Auf diesem Betrag wird die Einkommenssteuer erhoben. Vermögenssteuer wird in der Regel nicht erhoben.
Jedes Jahr führt die Behörde eine sogenannte Kontrollrechnung durch, bei der die Steuer auf Grundlage der in der Schweiz erzielten Einkünfte des Steuerpflichtigen berechnet wird. Fällig ist immer der höhere Betrag aus der Pauschalbesteuerung oder der Kontrollrechnung. Einkünfte aus dem Ausland werden in diese Kontrollrechnung nicht einbezogen, es sei denn, der Steuerpflichtige macht ein Doppelbesteuerungsabkommen geltend, um für bestimmte Einkünfte (zum Beispiel Dividenden) eine Entlastung zu beanspruchen. Die Pauschalbesteuerung ist daher ein interessantes Instrument für die Steuerplanung im Zusammenhang mit Auslandseinkünften.
Ganz gleich, ob es sich um eine klassische Wohnsitzverlegung in die Schweiz oder um eine internationale Steuerplanung handelt, wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten eines solchen Schritts, den damit verbundenen Herausforderungen, der Wahl des Standortes und der passenden Liegenschaft, der Verhandlung von Absprachen mit den Behörden sowie der laufenden Betreuung Ihrer rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen.