11 wichtige Fakten über gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz

  1. Die Schweiz hat 13.169 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von fast 100 Milliarden CHF. Die Hälfte der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz wurde in den letzten 20 Jahren gegründet. Im Jahr 2018 wurden 301 neue Stiftungen gegründet.
  2. Mit einer Dichte von 15,5 Stiftungen pro 10.000 Einwohner hat die Schweiz sechs Mal so viele Stiftungen pro Kopf wie die USA oder Deutschland.
  3. Eine Stiftung wird rechtlich als ein Vermögen definiert, das einem bestimmten Zweck gewidmet ist und von einem Stiftungsrat treuhänderisch verwaltet wird. Eine Stiftung gehört sozusagen sich selbst. Sie hat keine Eigentümer oder Mitglieder und kann nur von den Aufsichtsbehörden aufgelöst werden.
  4. Stiftungen sind die einzige Form der gemeinnützigen Organisation, sind steuerbefreit und unterliegen der Kontrolle durch zwei öffentliche Stellen – der Aufsichtsbehörde und der Steuerbehörde. Sie unterliegen zudem einer gesetzlichen Prüfungspflicht.
  5. Jeder kann eine Stiftung gründen, einschließlich juristischer Personen und öffentlicher Behörden. Die meisten Aufsichtsbehörden verlangen ein Mindestanfangskapital von 50.000 CHF.
  6. Wer eine Stiftung gründet, verfügt dauerhaft über das dafür investierte Vermögen. Diese Mittel können nicht an die Gründer zurückgegeben werden. Eine gemeinnützige Stiftung kann daher nicht als Steuerersparnismodell gedacht werden.
  7. Der Gründer einer steuerbefreiten Stiftung erhält dieselben steuerlichen Vorteile wie Spender. Er kann in der Regel bis zu 20% seines steuerpflichtigen Einkommens abziehen.
  8. Eine Spenderstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die nicht auf Spenden oder Mitstipendien angewiesen ist, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Verbrauchsstiftungen führen ihre Unterstützungsaktivitäten selbst aus, aus den Erträgen ihres Vermögens.
  9. Eine Stiftung kann für sehr unterschiedliche Zwecke gegründet werden. Sie kann der Verwaltung eines Unternehmens dienen, einen kirchlichen Charakter haben oder gemeinnützig sein. Die Gründer sind frei, den Zweck ihrer Stiftung zu definieren. Allerdings können nur gemeinnützige Zwecke von der Steuer befreit werden.
  10. Wie Spenden oder freiwillige Arbeit ist eine Stiftung ein Engagement für die Zivilgesellschaft. Sie ergänzt, ersetzt jedoch nicht die staatliche Tätigkeit. Stiftungen unterstützen eine Vielzahl von Projekten, Initiativen und Organisationen, deren Vielfalt die Gesellschaft in ihrer Pluralität widerspiegelt.
  11. In der Schweiz gibt es auch sogenannte Familienstiftungen, deren einziges Ziel es ist, das Familienvermögen an andere Familienmitglieder weiterzugeben, unter bestimmten Verwaltungsregelungen. Sie sind dem Trust ähnlich.

 

Die Gründung einer Stiftung, die Zuweisung von Vermögenswerten an diese Stiftung und der Status der Stiftung haben entscheidenden Einfluss auf die steuerlichen Folgen eines solchen Schrittes. Wir können Sie in allen Phasen dieses Prozesses unterstützen, von der Machbarkeitsprüfung bis hin zur endgültigen Umsetzung, einschließlich der Verhandlungen mit den Steuerbehörden.

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