Die Komplexität der Sozialversicherungspflichten und die steuerlich optimale Gestaltung eines Pensionsplans können für Nicht-Expertinnen und -Experten eine echte Herausforderung darstellen. Die Regelungen sind umfangreich, und es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Altersvorsorge so zu optimieren, dass sie sowohl steuerlich attraktiv als auch auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Leider ist die Informationslage zu diesem Thema oft unübersichtlich und alles andere als kompakt aufbereitet.

Dies ist insbesondere im internationalen Kontext von grosser Bedeutung. Ein ausländischer „Pensionsplan“ wird von den Schweizer Steuerbehörden nicht automatisch als solcher anerkannt. Zunächst prüfen die Behörden, ob der betreffende Plan den Anforderungen der schweizerischen Altersvorsorge entspricht. Falls dies nicht der Fall ist, gelten die entsprechenden steuerlichen Regelungen nicht, insbesondere nicht die privilegierte Besteuerung von Kapitalbezügen. Unkenntnis dieser Vorschriften kann beim Kapitalbezug zu sehr unangenehmen Überraschungen führen. Dazu zählen unter anderem die Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens oder eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung.

Es ist daher unerlässlich, sich mit Spezialistinnen und Spezialisten zu umgeben, um all diese Fragestellungen kompetent anzugehen. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu begleiten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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