Trotz der zahlreichen Kritikpunkte, mit denen sie konfrontiert sind, stellen Trusts und Personengesellschaften wertvolle Instrumente der Steuer- und Nachlassplanung dar. Ihre Anwendung erfordert jedoch fundierte Kenntnisse, da sie im Schweizer Recht nicht als solche verankert sind und eine vertiefte Auseinandersetzung mit ihren verschiedenen Ausgestaltungen und steuerlichen Auswirkungen notwendig ist.
Da es in der Schweiz keine spezifische Gesetzgebung zu Trusts gibt, werden lediglich deren Wirkungen anerkannt, nicht jedoch der Trust als solcher. Die Interpretation durch die Steuerbehörden orientiert sich nicht am Namen des Trusts, sondern an dessen tatsächlichen Auswirkungen gemäss Statuten und Reglementen. Immer wieder ziehen Personen in die Schweiz in der Annahme, dass ihr Trust steuerlich gemäss seiner Bezeichnung behandelt wird, beispielsweise als „irrevocable discretionary trust“. In der Praxis kann jedoch bereits eine kleine Klausel, die dem Trustee bestimmte Befugnisse einräumt, etwa die Möglichkeit, die Begünstigten zu ändern, dazu führen, dass die Schweizer Steuerbehörden den Trust völlig anders einstufen, zum Beispiel als transparent. Dadurch kann die ursprünglich geplante Strategie vollständig untergraben werden, was schwerwiegende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist daher absolut entscheidend, die rechtliche und steuerliche Vereinbarkeit von Instrumenten wie Trusts und Personengesellschaften sowohl aus Schweizer als auch aus internationaler Sicht sorgfältig zu prüfen.
Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten sowie deren steuerliche Besonderheiten aufzuzeigen. Wir prüfen bestehende Strukturen und nehmen die erforderlichen Anpassungen vor, stets unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der beteiligten Länder.