In einer zunehmend globalisierten Welt stehen konzerninterne Transaktionen von KMU, die im internationalen Handel tätig sind, sowie deren Verrechnungspreise im Fokus der internationalen Steuerdiskussionen. Doch was passiert, wenn diese Strategien von den Steuerbehörden infrage gestellt werden? Steuerliche Anpassungen treten dann als Korrekturmassnahmen auf und dies oft unerwartet, um konzerninterne Transaktionen an die tatsächlichen Marktbedingungen anzupassen.
In der Schweiz wie auch anderswo sind diese Themen besonders komplex und können zu Streitigkeiten mit den Steuerbehörden sowie zu Risiken der Doppelbesteuerung führen. Ob primär, korrelativ oder sekundär – dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Implikationen solcher Anpassungen und untersucht sowohl die Besonderheiten der direkten Steuern als auch der Verrechnungssteuer als Instrument zur Sicherung der Quellenbesteuerung. Zudem wird ein Überblick über die aktuellen Herausforderungen und mögliche Lösungen in diesem Bereich gegeben.
Dieser Artikel ist der erste Teil einer Trilogie, die einen umfassenden Einblick in diese Themen bietet. In den nächsten beiden Artikeln werden wir die entscheidende Rolle von Verständigungsverfahren bei der Korrektur negativer Auswirkungen solcher Anpassungen beleuchten sowie auf aktuelle Entwicklungen in der Schweizer Praxis eingehen, die darauf abzielen, solche Auswirkungen durch Repatriierung zu vermeiden.
Konzerninterne Transaktionen: Haben Sie welche?
Konzerninterne Transaktionen beziehen sich auf geschäftliche Vorgänge zwischen zwei Unternehmen innerhalb derselben Gruppe, wie zum Beispiel der Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, konzerninterne Darlehen, Lizenzzahlungen, Lizenzgebühren, Vermögensübertragungen usw.
Um Steueranpassungen zu vermeiden, müssen diese Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, bei dem die angewandten Preise denen ähneln, die zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart werden, und von den verschiedenen Steuerbehörden als solche akzeptiert werden. Andernfalls könnte eine primäre Anpassung, die von einer Schweizer oder ausländischen Steuerbehörde initiiert wird, einen aufwändigen Prozess erforderlich machen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen kaskadierenden Anpassungen vorgenommen werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Primäre, Korrektive und Sekundäre Anpassungen: Auswirkungen verstehen, um Ihre internationale Steuerstrategie zu optimieren
Primäre Anpassung
Eine primäre Anpassung erfolgt, wenn die Steuerbehörde das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens korrigiert, weil die angewandten Verrechnungspreise nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Diese Korrektur passt den Verrechnungspreis an, der entweder bei einem Verkauf ins Ausland als zu niedrig oder bei einem Einkauf aus dem Ausland als zu hoch betrachtet wird. Dies führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns in der Schweiz.
Korrektive Anpassung
Eine korrektive Anpassung zielt darauf ab, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, indem sichergestellt wird, dass der beteiligte ausländische Staat eine entsprechende Korrektur zur primären Anpassung vornimmt. Im Einklang mit internationalen Steuerabkommen stellt diese Anpassung oft eine gerechte Gewinnverteilung zwischen den beiden Ländern wieder her. Dies erfolgt in der Regel durch ein Verständigungsverfahren zwischen den Steuerbehörden der beiden Länder, mit dem doppelten Ziel, die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes sicherzustellen und das Risiko einer Doppelbesteuerung durch eine faire und ausgewogene Gewinnverteilung zu minimieren.
Sekundäre Anpassung
Eine sekundäre Anpassung bezieht sich auf finanzielle Ströme, die buchhalterisch bestehen bleiben und durch die primären und korrektiven Steueranpassungen nicht abgedeckt werden. Sie ist eine zusätzliche Massnahme der Steuerbehörde, um die Differenz, die sich aus einer primären Anpassung ergibt, so zu besteuern, als handele es sich um eine fingierte Transaktion. Dies wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) häufig als fingierte Dividendenausschüttung betrachtet, die der Verrechnungssteuer unterliegt. Umwandlungen in Eigenkapitaleinlagen oder Darlehen kommen in der Schweiz nur selten vor.
Best Practices: Sind Sie auf dem richtigen Weg?
Die Unvorhersehbarkeit von Anpassungen, die mühsamen Verfahren und das anhaltende Risiko der Doppelbesteuerung – trotz Mechanismen wie Verständigungsverfahren – unterstreichen die entscheidende Bedeutung für international tätige KMU, bürokratische Belastungen und finanzielle Folgen zu vermeiden, anstatt sie zu ertragen.
Die Einrichtung einer globalen, klaren und fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisrichtlinie ist ein notwendiger Schritt, um steuerliche Probleme frühzeitig zu erkennen und an der Quelle zu eliminieren. Unser Team aus Experten für Unternehmenssteuern und Verrechnungspreise steht Ihnen bei diesem proaktiven und strategischen Vorhaben zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine massgeschneiderte Richtlinie, die von den Schweizer und ausländischen Steuerbehörden anerkannt wird, um Ihre konzerninternen Transaktionen abzusichern und komplexe sowie kostspielige Steuerkorrekturen zu vermeiden, die zu einer verbleibenden Doppelbesteuerung führen könnten.