Sowohl die Eröffnung als auch die Aufgabe eines Betriebs in Polen erfordern die Erledigung zahlreicher Formalitäten. Um dies zu erleichtern, bietet unser Team von Anwälten und Anwältinnen umfassende Rechtsdienstleistungen an, indem es seine Mandanten in den notwendigen Rechtsfragen berät und sie durch alle Phasen der Liquidation einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung führt.
Als Antwort auf die Bedürfnisse von Unternehmern, die planen, ihren Betrieb aufzugeben, bereiten wir die Unterlagen vor, die für die Eröffnung der Liquidation einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen erforderlich sind, wir organisieren die Abwicklung aller Formalitäten (z. B. den Termin beim Notar, um die Liquidation der Gesellschaft zu eröffnen und wir beteiligen uns daran im Namen des Mandanten) und führen Verfahren zur Löschung einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen im Landesgerichtsregister durch.
Dank der Beteiligung der RSM Poland Corporate Advisory Abteilung können die meisten der verbleibenden Formalitäten aus der Ferne erledigt werden, wodurch die Betriebsaufgabe in der Regel möglich ist, ohne dass der Mandant nach Polen kommt.
Sind Sie sich nicht sicher, welche Pflichten erfüllt werden müssen? Beschränken Sie Ihre Beteiligung auf ein Minimum und beschleunigen Sie die Betriebsaufgabe in Polen mit professioneller Unterstützung
Die endgültige Aufgabe eines Betriebs in Polen ist erst möglich, wenn seine laufenden Geschäfte beendet sind – und das bedeutet, dass Unternehmer, die beabsichtigen, ihre Geschäftstätigkeit in Polen zu beenden, immer eine Reihe von Maßnahmen ergreifen müssen, bevor sie dies tun.
Bei RSM Poland sind wir uns der Tatsache bewusst, dass für viele Unternehmer die Zeit wichtig ist, daher beraten wir unsere Mandanten auf Wunsch auch bei ihren Liquidationshandlungen, um die Liquidation einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen zu beschleunigen und zu erleichtern. Unsere Beratung umfasst u.a.:
- Beendigung der laufenden Geschäfte,
- Eintreibung der Forderungen und Schulden,
- Erfüllung sonstiger Verpflichtungen,
- Umwandlung des Vermögens in liquide Mittel.
Liquidation einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen, Übergabe der Unterlagen zur Verwahrung nach Betriebsaufgabe, Löschung in dem Landesgerichtsregister: Wie helfen Ihnen die Anwälte von RSM Poland, das Unternehmen zu beenden?
Liquidation des Unternehmens und die Löschung der Handelsgesellschaften oder Zweigniederlassungen der ausländischen Gesellschaften in Polen in dem Landesgerichtsregister
Wir unterstützen Sie bei der Aufgabe des Betriebs, der Liquidation und der Durchführung von Verfahren zur Löschung einer Handelsgesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz an einem beliebigen Ort in Polen. Dies bedeutet nicht nur die Einreichung eines Antrags auf Löschung einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen in dem Landesgerichtsregister. Im Rahmen unserer Unterstützung tun wir Folgendes:
- Wir erstellen in Zusammenarbeit mit einem Notar das Protokoll der Gesellschafterversammlung, das einen Beschluss über die Eröffnung der Liquidation der Gesellschaft und Bestellung von Liquidatoren enthält, und wir vertreten unsere Mandanten als Bevollmächtigte bei Beschlussfassung vor dem Notar.
- In Zusammenarbeit mit dem Mandanten verfassen wir einen Beschluss über die Liquidation der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen.
- Wie verfassen Bekanntmachungen über die Eröffnung der Liquidation für den Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger und lassen sie veröffentlichen.
- Wir erstellen Unternehmensunterlagen (auch für das Landesgerichtsregister), die für die Liquidation und Löschung einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen in dem Landesgerichtsregister erforderlich sind.
- Wir überwachen den Ablauf des Verfahrens zur Löschung einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Polen in dem Landesgerichtsregister.
Zusätzlich:
- Wir unterstützen Sie bei der Feststellung der Jahresabschlüsse der abzuwickelnden Gesellschaft, indem wir die erforderlichen Beschlüsse ausarbeiten, soweit dies nach dem polnischen Handelsgesetzbuch erforderlich ist.
- Wir beraten Sie zu den notwendigen Liquidationshandlungen.
- Wir kümmern uns um die notwendigen Übersetzungen der in Fremdsprachen erstellten Unterlagen.
Abmeldung des Unternehmens mit RSM Poland verschafft vor allem Ruhe
Die Anwälte von RSM Poland tun alles, um die Aufgabe eines Betriebs so schnell und so einfach wie möglich zu gestalten – im Rahmen unserer Leistungen bieten wir eine breite Palette von zusätzlichen Aktivitäten, dank derer unsere Mandanten ihre persönlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Liquidation einer Gesellschaft erheblich reduzieren können. Zu den Leistungen, die wir Unternehmern anbieten, gehört bei Bedarf auch ergänzende und bei Liquidationsprozessen notwendige Steuerberatung.
Um herauszufinden, wie viel wir im Rahmen unserer Dienstleistungen tun können, sprechen Sie uns auf Polnisch, Englisch oder Deutsch an.
Liquidation einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung und Betriebsaufgabe – Q&A
In der Regel beginnt die Liquidation einer Gesellschaft mit der Beschlussfassung über die Eröffnung der Liquidation vor einem Notar. Bestimmte Anforderungen können je nach Gesellschaftsform und Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags variieren.
Die Eröffnung der Liquidation einer Gesellschaft ist im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger bekannt zu geben. In der Bekanntmachung sollten die Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden.
Die Bekanntmachung ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Zeichen. Ein Antrag auf Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Eröffnung der Liquidation ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen und der Gebühr bei der örtlichen Stelle einzureichen, an der die Bekanntmachungen für den Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger entgegengenommen werden.
Bis zur Löschung in dem Landesgerichtsregister (KRS) bleibt die Gesellschaft in Liquidation weiterhin tätig. Nichtsdestotrotz ändert sich jedoch ihr Zweck.
Das bedeutet, dass die Gesellschaft nicht mehr auf die Erreichung eines Geschäftsziels durch ihre Gesellschafter abzielt, sondern auf die Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit, Tilgung von Verbindlichkeiten und Eintreibung von Forderungen, Umwandlung des Vermögens in liquide Mittel und deren Aufteilung unter den Gesellschaftern. Nach Beendigung der Liquidation und Löschung der Gesellschaft in dem Landesgerichtsregister existiert sie nicht mehr und somit kann sie nicht weiter tätig sein.
Die letzte Stufe der Liquidation einer Gesellschaft in Polen ist die Einreichung eines Antrags auf die Löschung der Gesellschaft in dem Landesgerichtsregister (KRS). Nach Prüfung des Antrags und der erforderlichen Anlagen und der Feststellung, dass die Liquidation ordnungsgemäß durchgeführt wurde, erlässt das Registergericht eine Entscheidung über die Löschung der Gesellschaft aus dem Register.
Ja. Dies ist bei bestimmten Handelsgesellschaften auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie in besonderen Fällen, die in den einschlägigen Vorschriften vorgesehen sind, aufgrund einer Entscheidung des Registergerichts möglich.
Das Verfahren wird dann von Amts wegen vom Registergericht eingeleitet und gilt insbesondere für inaktive und vermögenslose Gesellschaften.
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