Paulina PRUSIK
Senior Audit Assistant bei RSM Poland
Bei Fuehrung der Handelsbuecher haben wir mit vielen Geschaeftsvorfaellen zu tun, die wir in dem Jahresabschluss zum Ende der jeweiligen Rechnungsperiode ordnungsgemaeß erfassen muessen. Manchmal stoßen wir auf unuebliche, weniger bekannte Geschaeftsvorfaelle wie Bewertung von Vorraeten oder Erfassung von Rueckstellungen. So etwas sind die zur Veraeußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte in Zusammenhang mit den aufgegebenen Geschaeftsbereichen, die in dem IFRS 5 ausfuehrlich geregelt wurde. Man soll also ueberlegen, welche Kriterien erfuellt werden muessen, damit der jeweilige Vermögenswert bzw. die Gruppe von Vermögenswerten als zur Veraeußerung gehalten eingestuft und somit entsprechend bewertet und in dem Jahresabschluss dargestellt werden kann.
Einstufung
Gemaeß IFRS 5 ist ein Vermögenswert (bzw. eine Gruppe von Vermögenswerten) durch das Unternehmen als zur Veraeußerung gehalten einzustufen, falls alle unten genannten Voraussetzungen erfuellt sind (IFRS 5.6-5.12):
- der Vermögenswert (bzw. eine Gruppe von Vermögenswerten) ist zur sofortigen Veraeußerung in seinem (bzw. ihrem) aktuellen Zustand verfuegbar,
- die Veraeußerung ist höchstwahrscheinlich, was Folgendes bedeutet:
- die Geschaeftsleitung hat sich fuer die Umsetzung des Veraeußerungsplans entschlossen,
- eine aktive Suche nach einem Kaeufer hat begonnen,
- der Vermögenswert wird zum Kauf zu einem vernuenftigen Preis im Verhaeltnis zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes angeboten,
- der Verkauf wird innerhalb von 12 Monaten nach der Einstufung des Vermögenswertes als „zur Veraeußerung gehaltenen“ als abgeschlossen erwartet.
Es ist auch zu beachten, dass ab der Einstufung des Vermögenswertes als „zur Veraeußerung gehaltenen“ das Unternehmen keine planmaeßigen Abschreibungen mehr darauf vornehmen darf.
Bewertung
Ein weiterer Schritt ist eine ordnungsgemaeße Bewertung eines zur Veraeußerung gehaltenen Vermögenswertes. Solch ein Vermögenswert ist entweder zum Buchwert oder zum beizulegenden Zeitwert abzueglich Veraeußerungskosten zu bewerten – je nachdem, welcher dieser Werte niedriger ist.
Fuer eine bessere Schilderung der Einstufung eines Vermögenswertes als zur Veraeußerung gehaltenen sowie dessen Bewertung analysieren wir die folgende Situation:
Beispiel:
Am 1. Januar 2018 hat Gesellschaft „Alfa” eine Holzschneidemaschine fuer 20.000 PLN gekauft. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Maschine liegt bei 10 Jahren und ihr Restwert bei null. Am 30. September 2020 hat sich Gesellschaft „Alfa” entschieden, die Maschine zu veraeußern und sie hat eine aktive Suche nach dem Kaeufer begonnen. Das Angebot fuer solche Maschinen ist nicht groß, deswegen ist die Gesellschaft davon ueberzeugt, dass die Maschine innerhalb einer kurzen Zeit veraeußert wird. Zum 30. September 2020 betraegt der Marktwert 13.500 PLN. Der Abbau der Maschine zu ihrer Bereitstellung an den Kaeufer wird bei 500 PLN liegen. Zum Ende des Jahres wurde die Maschine nicht veraeußert.
Angesichts dieser Informationen sehen wir, dass zum 30. September 2020 alle Kriterien erfuellt wurden, damit der Vermögenswert als zur Veraeußerung gehalten eingestuft werden kann. Zu welchem Wert soll also die Maschine in dem Jahresabschluss der Gesellschaft „Alfa” zum 31. Dezember 2020 ausgewiesen werden?
Buchwert zum 30.09.2020
20.000:10 = 2.000
20.000 – 5.500 = 14.500
beizulegender Zeitwert abzueglich Veraeußerungskosten
13.500 – 500 = 13.000
Da der beizulegende Zeitwert abzueglich Veraeußerungskosten niedriger als Buchwert ist, hat die Gesellschaft in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 den Wert der Maschine von 13.000 PLN auszuweisen und die Differenz zwischen diesen Werten (14.500 – 13.000 = 1.500) unter sonstigen Aufwendungen wegen Wertminderung zu erfassen.
Aufgegebene Geschaeftsbereiche
Es ist zu beachten, dass die zur Veraeußerung gehaltenen Vermögenswerte in dem Jahresabschluss separat von den anderen Vermögenswerten sowie als einzelne Betraege (Saldierungsverbot) darzustellen sind (IFRS 5.38).
Działalność zaniechana
Veraeußert das Unternehmen im Laufe des Jahres einen Bestandteil des Anlagevermögens oder stuft ihn als zu Veraeußerung gehalten ein und dieser zugleich:
- einen wesentlichen Geschaeftsbereich oder ein geographisches Gebiet der Geschaeftstaetigkeit darstellt,
- Teil eines abgestimmten Planes ist, diesen Geschaeftsbereich zu veraeußern,
- ein Tochterunternehmen ist, das ausschließlich zum Zweck der Weiterveraeußerung erworben wurde,
dann hat es in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Zusaetzlichen Information das Ergebnis aus dem aufgegebene Geschaeftsbereich nach Steuern darzustellen.
Zusammenfassen laesst sich sagen, dass die Veraeußerung von langfristigen Vermögenswerten mit einem hohen Wert eine wichtige Information ist und die Entscheidungen der Adressaten des Jahresabschlusses wesentlich beeinflussen kann. Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Unternehmen mit solchen Vermögenswerten die Regelungen des IFRS 5 befolgen und die Adressaten des Jahresabschlusses die Beurteilung der finanziellen Folgen der aufgegebenen Geschaeftstaetigkeit erleichtern. Weitere Informationen finden Sie in anderen Beitraegen zur (internationalen) Rechnungslegung. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie bitte unsere Experten: [email protected].
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