Sebastian GOSCHORSKI
Accounting & Payroll Partner bei RSM Poland

Am Montag, 1. Juli kamen die Mitarbeiter-Kapitalprogramme (poln. PPK) in Gang. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern schlossen sich diesem System als erste an und meldeten ihre Mitarbeiter im Alter von 18 bis 55 Jahre automatisch bei PPK an. Was sind PPK und was soll man darueber wissen? Dazu machen Sie sich mit diesem Beitrag vertraut.​

Was sind PPK?

PPK ist ein privates langfristiges Sparsystem fuer Mitarbeiter, das die finanzielle Sicherheit der Polen staerken soll. Die in das PPK einzuzahlenden Geldmittel können aus mehreren Quellen kommen, d.h. vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie vom Staatshaushalt in Form eines Zuschusses. "Privat" bedeutet bei diesem System, dass jeder Teilnehmer zu einem beliebigen Zeitpunkt die gesammelten Mittel auszahlen und auf ihr weiteres Zuruecklegen verzichten werden kann.

Aufgrund der zahlreichen Sorgen unserer Landsleute bezueglich der Rentenhöhe und insbesondere aufgrund der schnell sinkenden Ersatzrate traf die polnische Regierung die Entscheidung, die neue Sparform fuer den Lebensherbst einzufuehren. Seit 1. Januar 2019 gilt das Gesetz vom 4. Oktober 2018 ueber Mitarbeiter-Kapitalprogramme, das die Arbeitgeber zu einer termingerechten Einfuehrung des PPK in ihren Unternehmen verpflichtet, wobei der Beitrittszeitplan von Unternehmensgröße und -art abhaengt. Das heißt, dass jeder Arbeitgeber gemaeß Gesetzesbestimmungen bestimmte Maßnahmen treffen muss – am fruehesten die größten Unternehmen und am spaetesten, denn 2021, die Kleinunternehmen und die Einheiten des öffentlichen Finanzsektors.

Programmteilnehmer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter bei PPK nach folgenden Grundsaetzen anzumelden:

  1. Mitarbeiter nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bis 55. Lebensjahr – obligatorisch;
  2. Mitarbeiter nach der Vollendung des 55. Lebensjahres bis 70. Lebensjahr – auf den individuellen Antrag des Mitarbeiters, vorausgesetzt dass seine Beschaeftigungsdauer bei dem jeweiligen Arbeitgeber zumindest 3 Monate innerhalb von den letzten 12 Monaten betrug;
  3. Mitarbeiter nach der Vollendung des 70. Lebensjahres – keine Anmeldemöglichkeit.

 

Grundsaetzlich gilt das PPK nicht nur fuer fest angestellte Arbeitskraefte, die entweder Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sondern auch fuer die Mitarbeiter mit Auftragsvertraegen, falls auf diese Vertraege die ZUS-Beitraege gezahlt werden. Vom Standpunkt des Gesetzes ist irrelevant, ob sich der Mitarbeiter gerade in dem Elternurlaub bzw. Mutterschaftsurlaub befindet. Alle können dem Programm beitreten bzw. auf die weitere Teilnahme daran verzichten.

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Einfuehrungsstufen des PPK

Gemaeß den Gesetzesbestimmungen soll das PPK nach dem folgenden Schema eingefuehrt werden:

  1. Vorbereitungsarbeiten, die vor allem auf der Erfassung der zusaetzlichen Belastung des Unternehmens in dem Finanzplan sowie auf der Festlegung der potentiellen Zusammenstellung von Finanzinstituten beruhen, die mit dem jeweiligen Unternehmen zusammenarbeiten werden;
  2. Wahl des Finanzinstituts zur Verwaltung des PPK (das Verzeichnis von registrierten Finanzinstituten gilt als öffentliche Information). Diese Wahl ist mit der Mitarbeitervertretung bzw. mit der Vertretung der Gewerkschaften abzusprechen. Diese Stufe sieht auch die Unterzeichnung einer Absichtserklaerung mit dem gewaehlten Finanzinstitut vor, soweit es noch nicht registriert ist.
  3. Abschluss des PPK-Fuehrungs- und Verwaltungsvertrags (das Unternehmen unterzeichnet de facto zwei Vertraege mit dem gewaehlten Finanzinstitut:
    • PPK-Verwaltungsvertrag,
    • Vertrag ueber Fuehrung des PPK).

Verwaltung des PPK

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, das PPK zu verwalten, d.h. die Einzahlungen fuer das PKK richtig zu berechnen und zu taetigen. Darueber hinaus muss der Arbeitgeber den PPK-Teilnehmern solche Anweisungen wie z.B. aenderung des Beguenstigten, aenderung der Beitragsverteilung, schriftliche Verzichtserklaerung u.dgl. ermöglichen. Auch auf dem Arbeitgeber ruht die Pflicht, die bestimmten Informationen betreffend das Funktionieren des PPK an die Mitarbeiter und das Finanzinstitut zu uebermitteln, mit dem er den PPK-Verwaltungsvertrag und den Vertrag ueber Fuehrung des PPK unterzeichnet hat.

Höhe der Einzahlungen

Der minimale Mitarbeiter-Anteil liegt bei 2 % seines Bruttoentgelts. Der PPK-Teilnehmer kann sich auch verpflichten, zusaetzlich bis zu 2% seines Bruttoentgelts einzuzahlen, was zusammen bei dem Mitarbeiter maximal 4% (Mindesteinzahlung und zusaetzliche Einzahlung) ausmacht. Der minimale Arbeitgeber-Anteil liegt dabei bei 1,5% des Bruttoentgelts des Mitarbeiters, erhöht freiwillig um 2,5% dieses Bruttoentgelts. Die maximale Einzahlung fuer das PKK kann also im Falle eines Mitarbeiters 8% des Entgelts betragen, das die Bemessungsgrundlage fuer seine Rentenversicherung bildet. Die sparenden Mitarbeiter erhalten auch den einmaligen Begrueßungszuschlag von 250 PLN und den alljaehrlichen Zuschlag von 240 PLN (dieser liegt jedoch grundsaetzlich im Ermessen der fuer den Staatshaushalt zustaendigen Personen und sein Erhalt ist von der Erfuellung von zahlreichen Voraussetzungen abhaengig).

Zusammenfassung

Die von Eurostat dargestellten Daten beweisen deutlich, dass die Renten in Polen zu den niedrigsten in Europa gehören. Die voraussichtliche Ersatzrate (d.h. die Relation der Rente zu dem letzten Entgelt) fuer die Personen, welche die Arbeit neulich aufgenommen haben, betraegt knapp 30%. Die Entwicklung des PPK kann also die in Polen arbeitenden Personen dazu ermuntern, fuer ihre kuenftige Rente zusaetzlich zu sparen. Die Mitarbeiter-Kapitalprogramme (PPK) sollen die Programmteilnehmer in einer systematischen und erfolgreichen Sammlung der Mittel unterstuetzen, die von ihnen nach der Beendigung der beruflichen Taetigkeit in Anspruch genommen werden können. Und diese Lösung ist grundsaetzlich nicht neu, denn sie wurde schon z.B. in Großbritannien ausfuehrlich getestet.

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