In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Verpflichtungen werden den Unternehmen durch MDR-Vorschriften auferlegt?
  • Warum müssen Steuerpflichtige dem Leiter der Landesfinanzverwaltung die Steuergestaltungen mitteilen?
  • Welche polnische Vorschriften weiten die Verpflichtungen aus DAC6-Richtlinie aus?
     

Mandatory Disclosure Rules (MDR) verpflichten Steuerpflichtige, Steuergestaltungen an den Leiter der Landesfinanzverwaltung zu melden. Da dieser Begriff ein breites Spektrum von Handlungen und Tätigkeiten umfasst, die von Steuerpflichtigen durchgeführt werden (und die polnischen Vorschriften mehr Verpflichtungen vorsehen als die internationale DAC6-Richtlinie), sollten sich Unternehmer mit diesen Regelungen vertraut machen und sowohl ausländische als auch inländische Transaktionen regelmäßig analysieren. Was sollten Sie also über MDR und DAC6 in Polen wissen?

 

Was sind die Vorschriften über Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen (MDR-Vorschriften)?

Die Pflicht, den Finanzbehörden die Steuergestaltungen mitzuteilen, wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC6) eingeführt.

Nach der Umsetzung der DAC6 in das polnische Rechtssystem waren Unternehmen, die die darin festgelegten Bedingungen erfüllten, verpflichtet, dem Leiter der Landesfinanzverwaltung die Steuergestaltungen mitzuteilen. MDR sind in Art. 86a-86o Abgabenordnung enthalten.

 

Was ist der Zweck von Bestimmungen der DAC6-Richtlinie?

Wie aus der Präambel der DAC6-Richtlinie hervorgeht, zielen die Vorschriften über Steuergestaltungen darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts durch Verhinderung der Anwendung aggressiver grenzüberschreitender Steuerplanungsgestaltungen durch Steuerpflichtige zu verbessern. 

Die Meldung von Steuergestaltungen ermöglicht es den nationalen Finanzbehörden, Unregelmäßigkeiten oder potenzielle Steuerhinterziehungsversuche früher zu erkennen.

Wenn ein Unternehmen verpflichtet war, die jeweilige Steuergestaltung zu melden, bedeutet das natürlich nicht, dass dieser Steuerpflichtige durch seine Handlungen gegen den Buchstaben des Gesetzes verstoßen hat. Die Bereitstellung von Informationen über Steuergestaltungen an den Leiter der Landesfinanzverwaltung kann auch für die Fälle gelten, die keine Form der Steuervermeidung, sondern nur eine gesetzlich zugelassene Steueroptimierung darstellen.

Seit wann sind Unternehmen verpflichtet, den polnischen Finanzbehörden Steuergestaltungen mitzuteilen?

Die polnischen MDR-Vorschriften, die die Meldung von Steuergestaltungen regeln, traten am 1. Januar 2019 in Kraft, aber in einigen Fällen erstreckt sich die Meldepflicht auch auf Steuergestaltungen, die im Vorjahr umgesetzt wurden.  Dabei handelt es sich um die Fälle, in denen der Steuerpflichtige die erste Handlung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Steuergestaltung:

  • nach dem 25. Juni 2018 – im Falle grenzüberschreitender Steuergestaltungen,
  • nach dem 1. November 2018 – im Falle innerstaatlicher Steuergestaltungen
    vorgenommen hat.
     

Nach den polnischen Vorschriften ist ein Unternehmen, das nach den oben genannten Tagen die ersten Handlungen im Zusammenhang mit einer Steuergestaltung vorgenommen hat, verpflichtet, diese Steuergestaltung zu melden – auch wenn diese Handlungen vor dem Inkrafttreten der MDR-Vorschriften stattgefunden haben. 

Die DAC6-Richtlinie sieht für den Beginn der Meldepflicht für Steuergestaltungen die gleiche Frist vor wie die polnischen Vorschriften: Die Meldepflicht gilt für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, deren erste Umsetzungsstufe nach dem 25. Juni 2018 erfolgt ist. Grundsätzlich sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Bestimmungen der DAC6 seit dem 1. Juli 2020 anzuwenden.
 

 

Unterschiede zwischen den Bestimmungen der DAC6 und den polnischen Vorschriften – wie erweiterte der polnische Gesetzgeber die Pflichten der Steuerpflichtigen im Bereich der MDR?

Das Datum des Inkrafttretens der MDR-Vorschriften ist nicht der einzige Unterschied, der beim Vergleich der polnischen Bestimmungen mit den Bestimmungen der DAC6 festgestellt werden kann. Dies liegt daran, dass die polnischen steuerrechtlichen Vorschriften über die Meldepflicht für Steuergestaltungen einen viel breiteren Anwendungsbereich haben als die Bestimmungen der DAC6.

Die Bestimmungen der Abgabenordnung sehen die Meldepflicht nicht nur für grenzüberschreitende, sondern auch für innerstaatliche Steuergestaltungen vor (was nach den DAC6-Vorschriften nicht vorgeschrieben ist).

In Polen sind also nicht nur Steuergestaltungen für direkte Steuern (Ertragsteuern) meldepflichtig, wie in der Richtlinie angegeben ist, sondern auch Steuergestaltungen für alle anderen in Polen geltenden Steuern (wie z. B. Umsatzsteuer oder Immobiliensteuer). Ausgenommen sind Zölle und Beiträge, die von den Steuerpflichtigen an die Sozialversicherungsbehörde (ZUS) und den Staatlichen Fonds für Rehabilitation von Menschen mit Behinderung (PFRON) gezahlt werden. 

Doch damit nicht genug: Der polnische Gesetzgeber hat auch die Pflicht zur Nachmeldung (MDR-3-Formular) eingeführt, und auch die steuerrechtlichen Vorschriften selbst enthalten – anders als die Bestimmungen der DAC6 – einen erweiterten Katalog von Kennzeichen. Umfangreiche Änderungen erschweren die Führung eines Unternehmens und führen dazu, dass sich viele Unternehmen schließlich dafür entscheiden, die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der sich mit den polnischen Rechtsgegebenheiten gut auskennt.