In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Bis wann sollte ein Plattformbetreiber seinen Meldepflichten nachkommen?
- Wie können Sie Ihren Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen, um Ihr Unternehmen nicht Strafen und Sanktionen auszusetzen?
DAC7 legt eine Frist für die Übermittlung von Informationen über Verkäufer an die zuständige Finanzbehörde fest. Nach dieser Richtlinie ist der Plattformbetreiber verpflichtet, die Informationen innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Meldezeitraums, auf den sie sich beziehen, zur Verfügung zu stellen. Der polnische Gesetzgeber hat diese Frist verkürzt. Was müssen Sie über die DAC7-Meldung wissen? Die grundlegenden Meldepflichten der Plattformbetreiber sind im Folgenden dargestellt.
Änderungen im E-Commerce aufgrund der DAC7: Was ist der erste Zeitraum, für den ein Plattformbetreiber meldepflichtig ist?
Plattformbetreiber sind verpflichtet, Informationen über Verkäufer für bestimmte Meldezeiträume bereitzustellen. DAC7-Vorschriften betrachtet das Kalenderjahr als Meldezeitraum, auf den sich die Meldepflicht bezieht.
Das heißt, dass der Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 als der erste Meldezeitraum von dem Gesetzgeber festgelegt wurde. Der gleiche Zeitrahmen ist im Richtlinie-Umsetzungsgesetz genannt.
Leider tritt das Gesetz voraussichtlich erst am 1. Juli 2024 in Kraft, was bedeutet, dass der Gesetzgeber die Umsetzung der Richtlinie eineinhalb Jahre hinausgezögert hat. Dadurch kann es für Plattformbetreiber eine echte Herausforderung sein kann, ihren Meldepflichten rechtzeitig nachzukommen.
Erfahren Sie mehr ueber Steuerberatung
Bis wann sollte ein Plattformbetreiber seinen Meldepflichten nachkommen?
Nach DAC7 sollten digitale Plattformbetreiber innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende eines bestimmten Meldezeitraums die Informationen über die Verkäufer, die ihre Plattform nutzen, zur Verfügung stellen. Der polnische Gesetzgeber hat jedoch diese Frist verkürzt. Nach dem polnischen Gesetzesentwurf ist der meldende Plattformbetreiber verpflichtet, bis zum Ende des auf das Ende des jeweiligen Meldezeitraums folgenden Monats meldepflichtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass die Frist für die Meldung an den Leiter der Landesfinanzverwaltung Ende Januar des folgenden Jahres abläuft.
Bisher wurde jedoch noch keine Vorlage des Formulars bekannt gegeben, auf dem die Informationen zu melden sind.
Das Einreichen des Formulars erfordert seine Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer vertrauenswürdigen Signatur oder einer persönlichen Unterschrift der in UPL-1-Vollmacht angegebenen Person.
Wie können Sie Ihren Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen, um Ihr Unternehmen nicht Strafen und Sanktionen auszusetzen?
Ein meldender Plattformbetreiber ist verpflichtet, Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen. Sie umfassen u.a. die Erfassung und Überprüfung der von den Verkäufern gewonnenen Informationen und Feststellung ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums durchzuführen sind. Bei Verkäufern, die zu dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen zum meldenden Plattformbetreiber wurde, auf der Plattform registriert waren, ist auch eine Frist bis zum 31. Dezember des zweiten Meldezeitraums zulässig.
Die Übergangsbestimmungen des Gesetzentwurfs sehen vor, dass der Plattformbetreiber bis zum 31. Dezember 2024 eine Sorgfaltspflicht für das Jahr 2023 für die Verkäufer erfüllen muss, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes auf der Plattform registriert waren.
Befreit die fehlende Umsetzung von DAC7 die Plattformbetreiber von der Pflicht zur Erhebung von Informationen für das Jahr 2023?
Gemäß dem Gesetz vom 23. Mai 2024 müssen die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden, und die ersten Formulare sollten bis zum 31. Januar 2025 dem Leiter der Landesfinanzverwaltung vorgelegt werden und die Daten für 2023 (den ersten Meldezeitraum) und 2024 (den zweiten Meldezeitraum) abdecken.
Plattformbetreiber können sich aufgrund des Fehlens des polnischen Richtlinie-Umsetzungsgesetzes verwirrt fühlen. Um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und dadurch ihre Interessen zu schützen, sollten sie die Daten von Verkäufern für das Jahr 2023 erheben und Informationen für das Jahr 2024 laufend sammeln. Es ist auch eine gute Idee, dass sie Ihre Bedenken mit einem erfahrenen Steuerberater besprechen, der ihnen das Thema der Meldung von Informationen über Verkäufer näher erläutert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung von DAC7 vor allem neue Pflichten für digitale Plattformbetreiber bedeutet, die in der E-Commerce-Branche tätig sind. Die Vorschriften zum E-Commerce und die Einführung von Kontrollmechanismen für den Online-Verkauf ermöglichen es, einen wichtigen Bereich der Funktionsweise von Unternehmen, die das Einkommen aus Verkaufsplattformen erzielen, zu organisieren.