In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Was ist das Standard Audit File für Körperschaftsteuer (JPK CIT)?
  • Für wen und ab wann gilt die JPK CIT-Berichtspflicht?
  • Wie gilt die JPK CIT-Berichtspflicht für ausländische Unternehmer, die in Polen tätig sind?
  • Welche Schwierigkeiten können bei der Erstellung des JPK CIT auftreten?

Das Standard Audit File (JPK CIT), d.h. elektronische Handelsbücher, ist ein innovatives Instrument, das die Steuerberichterstattung in Polen verbessert. Bis vor kurzem galt die elektronische Berichterstattung nur für aktive Umsatzsteuerpflichtige, die das JPK VAT elektronisch einreichten. Bereits ab 2026 wird die digitale Steuerwende gelten, die sich auch auf Handelsbücher erstrecken wird.

 

Wird jedes in Polen tätige Unternehmen der JPK CIT-Berichtspflicht unterliegen?

Es ist bereits bekannt, dass die neuen Anforderungen an SAF-T zunächst für eine bestimmte Gruppe von Unternehmern gelten werden, kurz gesagt:

  • ab dem 1. Januar 2026 – für Körperschaftsteuerpflichtige, die im vorangegangenen Steuerjahr mehr als 50 Mio. EUR Umsatz erzielt haben;
  • ab dem 1. Januar 2027 – für sonstige Körperschaftsteuerpflichtige.

JPK CIT-Regeln für ausländische Unternehmen

Das Problem mit JPK CIT entsteht, wenn ein ausländischer Unternehmer eine Geschäftstätigkeit in Polen ausübt, die Betriebsstätte jedoch nur für steuerliche Zwecke begründet wird. Ein Beispiel dafür kann ein Nichtansässiger sein, der in Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter ein Handelsgewerbe betreibt, ohne gleichzeitig eine Betriebsstätte in Polen zu gründen. Gleiches gilt für einen ausländischen Unternehmer, der Bau- oder Montageleistungen erbringt und die im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen genannte Dauer überschreitet.

Beispiel: Ein Nichtansässiger führt Bau- und Montagearbeiten durch, die länger als 12 Monate dauern, ohne gleichzeitig eine Betriebsstätte in Polen zu gründen. In diesem Zusammenhang hat er keine Pflicht, Handelsbücher in Polen zu führen, was eindeutig aus dem Rechnungslegungsgesetz hervorgeht.

 

Implementierung von JPK CIT – das Finanzministerium bemerkt zwar das Problem, wird es aber tatsächlich gelöst?

Das Fehlen der Pflicht zur Führung der Handelsbücher in Polen entbindet den Nichtansässigen nicht von der Verpflichtung zur Abrechnung der Körperschaftsteuer. In vielen Fällen kommt es vor, dass ein Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeit in verschiedenen Ländern einschließlich u.a. Polen ausübt, im Hoheitsgebiet Polens keine Bücher führt. In solchen Fällen werden die für die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung erforderlichen Daten vom Buchhaltungssystem des ausländischen Unternehmens abgerufen.

Die Erstellung von JPK CIT hängt mit einer Vielzahl von Daten zusammen. Dazu gehören unter anderem Buchungen im Journal, z.B. Buchung einer Eingangsrechnung mit der Aufteilung in Netto-, MwSt.- und Bruttobeträge. Für die Berechnung der Körperschaftsteuer sind dagegen insbesondere die Eintragungen der Salden- und Saldenliste erforderlich, die nach den Ertrags- und Aufwandskonten gegliedert sind. Ein Unternehmen, das die Körperschaftsteuer in Polen abrechnet, erhält keine vollständigen Buchungen. Zum Beispiel sind für die Abrechnung der Körperschaftsteuer keine detaillierten Eintragungen über Verrechnungen oder Kontoauszüge erforderlich. Aus diesem Grund kann die Erstellung des JPK CIT sehr mühsam sein, und bei Unternehmen mit einer großen Anzahl von Buchungen kann man sagen, dass es sogar unmöglich ist.

Das Finanzministerium widmete dem oben genannten Steuerproblem besondere Aufmerksamkeit. In einer offiziellen E-Mail-Antwort hat es seine Meinung dazu geäußert und erklärt, dass die in Art. 9 Abs. 1c des Körperschaftsteuergesetzes festgelegte Pflicht zur Vorlage elektronischer Handelsbücher in Ermangelung der Pflicht zur Führung von Handelsbüchern nach dem Rechnungslegungsgesetz für solche Unternehmen entfällt.

 

Inkrafttreten des JPK CIT – Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung des Standard Audit Files für Körperschaftsteuer (JPK CIT) die Steuerberichterstattung verbessern soll. Diese Pflicht wird schrittweise eingeführt, beginnend ab 2026 für die größten Körperschaftsteuerpflichtigen und dann 2027 für sonstige Körperschaftsteuerpflichtige. Nach Angaben des Finanzministeriums stellt sich die Situation wie folgt dar: Ein Unternehmen, das in Polen eine Geschäftstätigkeit ausübt, ohne zuvor eine Betriebsstätte gegründet zu haben, ist verpflichtet, die Körperschaftsteuer in Polen abzurechnen, obwohl es zugleich der JPK CIT-Berichtspflicht nicht unterliegt.

Sollten Sie zusätzlichen Fragen zu JPK CIT haben, können Sie uns jederzeit ansprechen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Erstellung des Standard Audit Files und zerstreuen alle Ihre Zweifel, indem sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen teilen. Bei Bedarf besprechen wir auch gerne andere steuerliche Fragestellungen.