Die nationale Mindeststeuer (Art. 24ca des Körperschaftsteuergesetzes) wurde in Polen im Jahr 2022 formell eingeführt, aber der Gesetzgeber hat ihre Anwendung für zwei Jahre ausgesetzt. Das bedeutet, dass 2024 das erste Jahr ist, in dem sie von den Unternehmern gemäß Art. 24ca des Körperschaftsteuergesetzes abgerechnet werden muss.

Der Hauptzweck der nationalen Mindeststeuer besteht darin, zu gewährleisten, dass Unternehmen, die in Polen tätig sind, eine Mindeststeuer an den Staatshaushalt zahlen, auch wenn sie geringe Einkünfte bzw. Verluste aufweisen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Unternehmen, die hohe Einkünfte erzielen, keine Körperschaftsteuer zahlen, z.B. aufgrund verschiedener steuerlicher Optimierungen oder erheblicher Betriebskosten.

 

Neue Steuerpflicht – wer muss die nationale Mindestkörperschaftsteuer zahlen?

Zur Zahlung der nationalen Mindeststeuer sind folgende Rechtsträger verpflichtet, nachdem sie eines der unter genannten Kriterien erfüllt haben:

  • in Polen steuerlich ansässige Unternehmen,
  • Nichtansässige, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Polen über eine ausländische Betriebsstätte ausüben (soweit die erzielten Einkünfte und erlittenen Verluste mit der Tätigkeit dieser Betriebsstätte zusammenhängen),
  • steuerliche Unternehmensgruppen. 

Die Vorschriften sehen jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor – z. B. für kleine Körperschaftsteuerpflichtige, Finanzunternehmen, neue Unternehmen oder Gesellschaften, die Teil einer Gruppe von mindestens zwei Gesellschaften sind (bei denen die Abrechnung der Mindeststeuer nach Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen nicht obligatorisch sein wird).

Die Mindeststeuer gilt für diejenigen Steuerpflichtigen, die mindestens eines der beiden Kriterien erfüllen:

  • den Verlust aus anderen Einkunftsarten als Einkünfte aus Kapitalvermögen erlitten haben;
  • eine Rentabilität von nicht mehr als 2 % erzielt haben – wobei sie als Verhältnis von Einkommen zu Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus Einkünfte aus Kapitalvermögen berechnet wird. 

Es ist erwähnenswert, dass sich die Berechnung des Verlustes und der Rentabilität von den Regeln für die Körperschaftsteuer unterscheidet, weil die Vorschriften bestimmte Ausnahmen vorsehen, die bei den Berechnungen berücksichtigt werden müssen.

 

Unterstützung der Steuerberater im Bereich der Mindeststeuer

Aufgrund unklarer Vorschriften, zwei möglicher Berechnungsmethoden für Bemessungsgrundlage und fehlender Erläuterungen des Finanzministeriums kann die Prüfung der Notwendigkeit, die Verpflichtungen zur Berechnung und Zahlung der nationalen Mindeststeuer für ein bestimmtes Steuerjahr zu erfüllen, den polnischen Steuerpflichtigen viele Probleme bereiten. Umso mehr, als die Abrechnungen nach Art. 24ca des Körperschaftsteuergesetzes in der Praxis nicht nur die Kenntnis der Vorschriften und die Fähigkeit, sie richtig auszulegen, sondern auch Kenntnisse der Finanzanalyse erfordern.

RSM bietet professionelle Steuerberatung für Unternehmen inklusive umfassender Unterstützung, mit der Sie viele potenzielle Probleme vermeiden können.

 

Nationale Mindeststeuer – wie unterstützen die Experten von RSM Poland Steuerpflichtige?

  • Wir stellen Ihnen den Mindeststeuerrechner zur Verfügung und unterstützen Sie sachlich im Zweifelsfall durch unsere Steuerberater.
  • Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung:
    • Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen eine der Ausnahmen von der Mindestbesteuerung in Anspruch nehmen kann.
    • Wir berechnen die 2-Prozent-Rentabilitätsschwelle unter Berücksichtigung aller möglichen Ausnahmen.
    • Wir berechnen die Bemessungsgrundlage für nationale Mindeststeuer mit zwei Methoden – klassischen oder vereinfachten – und passen die Methodik an die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit des Unternehmens unter Berücksichtigung aller möglichen Abzüge (z.B. der FuE-Förderung) an.
    • Wir ermitteln die Höhe der nationalen Mindeststeuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist.
    • Wir bieten Unterstützung bei der Berichterstattung und Abgabe von Erklärungen, einschließlich einer umfassenden Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

 

Warum lohnt es sich, die Unterstützung der Steuerberater von RSM Poland bei der Prüfung der Pflicht zur Berechnung der Mindeststeuer in Anspruch zu nehmen?

Die erstmalige Abrechnung der nationalen Mindeststeuer stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, weil die Regelungen neu und kompliziert sind. Bei RSM Poland verstehen wir sehr gut, dass Prüfung der Berechnungspflicht Zweifel aufwerfen kann, insbesondere im Zusammenhang mit den verfügbaren Ausnahmen, der Berechnungsmethodik und den Auswirkungen auf die aktuellen Körperschaftsteuerabrechnungen. 

Unser Team von Experten hilft Ihrem Unternehmen, diesen Prozess reibungslos zu durchlaufen, indem es umfassende Analyse, präzise Berechnungen und praktische Unterstützung bei der Auslegung der Vorschriften bietet.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder unseren Support in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns – wir besprechen gerne unsere maßgeschneiderten Lösungen, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Key expert

Sprechen Sie uns an!

Füllen Sie das Formular aus und einer unserer Experten wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Name of the company to which we are to provide the service
Falls zutreffend, geben Sie bitte die KRS-Nummer des polnischen Unternehmens bzw. die Steuernumer an.
Wir teilen Ihnen mit, dass Ihre personenbezogenen Daten, die auf dem Formular stehen, durch RSM Poland Audyt Sp. z o.o. sp. k. mit Sitz in Poznań (61-555), ul. Droga Dębińska 3B verarbeitet werden, um Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage zu kontaktieren. Die Angabe der Daten ist freiwillig, allerdings ist sie für die Erteilung einer Antwort erforderlich. Sie sind berechtigt, Ihre Daten einzusehen und zu berichtigen.