Am 25. April 2024 veröffentlichte das polnische Finanzministerium den Gesetzentwurf über Ergänzungsbesteuerung der Geschäftseinheiten von multinationalen und inländischen Unternehmen, mit dem die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates über die globale Mindeststeuer, besser bekannt als Pillar 2, umgesetzt wird. Die Zahlung der Ergänzungssteuer gilt jedoch nicht für jedes Unternehmen, was bedeutet, dass die Auswirkungen der globalen Steuer auf ein in Polen tätiges Unternehmen mit Hilfe erfahrener Berater analysiert werden sollten.

Der polnische Gesetzentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer sieht die Einführung von drei Arten der Ergänzungssteuer vor: 

  • Primärergänzungssteuer (income inclusion rule – IIR), 
  • nationale Ergänzungssteuer (qualified domestic minimum top-up tax – QDMTT),
  • Sekundärergänzungssteuer (under-taxed profit rule – UTPR). 

Die neue Regelung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten, wobei es möglich sein wird, sie seit 1. Januar 2024 anzuwenden.

 

Bei der Analyse der wichtigsten Annahmen und Auswirkungen von Pillar 2 auf die Führung eines Unternehmens in Polen sollten Sie die Unterstützung der Steuerberater von RSM Poland in Anspruch nehmen

Die neuen Regelungen zur Einführung der oben genannten Steuern bedeuten völlig neue Verpflichtungen, die Steuerpflichtige erfüllen müssen. Sie sollten sich im Vorfeld auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten, weil sie viele Detaildaten betreffen werden.

Daher sollten Sie bereits jetzt von dem Wissen unserer Experten profitieren, die Ihnen helfen, sich im Dschungel der neuen Regelungen zurechtzufinden und Sie umfassend bei der Anwendung der globalen Mindeststeuerregeln unterstützen werden.

 

Unsere Leistungen: Wie unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung der Mechanismen und Regeln der globalen Mindeststeuer?

Im Rahmen der Umsetzung der globalen Ergänzungsbesteuerung bieten wir folgende Leistungen unserer Steuerberater, um es Ihnen zu erleichtern, die in Polen geltenden Vorschriften einzuhalten:

  • Wir prüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen unter die Vorschriften über die Ergänzungssteuer fällt – bei der Erbringung unserer Leistungen überprüfen wir, ob das geprüfte Unternehmen zu einer Gruppe gehört, die unter die neuen Vorschriften fällt und ob es sich nicht um ein ausgenommenes Unternehmen handelt. Wir unterstützen Sie auch bei der Analyse der Möglichkeit, die im Gesetzentwurf genannten Safe Harbour-Regelungen (sowohl dauerhaften als auch vorübergehenden) anzuwenden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Identifizierung und Implementierung von Prozessen, die die Überprüfung der Verpflichtungen der Gruppe im Bereich der globalen Mindeststeuer erleichtern.
  • Wir helfen Ihnen, die für Pillar 2 erforderlichen Daten zu erheben – wir unterstützen Sie bei der Identifizierung und Vervollständigung der Daten, die zur Erfüllung der neuen steuerlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Pillar 2 unentbehrlich sind. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, die Rollen der einzelnen Geschäftseinheiten der Gruppe zu identifizieren, damit die Verpflichtungen eines bestimmten Unternehmens klar formuliert sind.
  • Wir berechnen die Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung möglicher Abzüge – durch die Analyse der Auswirkungen der Pillar 2-Richtlinie auf das Unternehmen führen wir Berechnungen durch, die zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die globale Mindeststeuer erforderlich sind, und wir berücksichtigen alle im Gesetzentwurf genannten Abzüge oder Vereinfachungen.
  • Wir bestimmen die Höhe der Ergänzungssteuer – auf der Grundlage der bereitgestellten Daten oder der durchgeführten Berechnungen helfen wir dem Unternehmen, die Höhe der weltweit fälligen Mindeststeuer zu bestimmen.
  • Wir identifizieren potenzielle Zweifel oder Risiken im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer – wir helfen dem Unternehmen, die Bereiche mit erhöhtem Risiko zu identifizieren und präsentieren unsere Empfehlungen und Lösungen, die auf Ihre Lage zugeschnitten sind.
  • Wir erstellen oder überprüfen die Erklärungen bzw. Mitteilungen über die Höhe der fälligen Ergänzungssteuer – sobald die Formularmuster im Zusammenhang mit der Meldung der Ergänzungssteuer veröffentlicht werden.

Wir werden uns auch über etwaige Änderungen in Bezug auf die globale Mindeststeuer auf dem Laufenden halten. Die Steuerberater von RSM Poland stellen sicher, dass eine Analyse der Auswirkungen dieser Änderungen auf die Lage Ihres Unternehmens durchgeführt wird, so dass Sie Sicherheit gewinnen, dass Ihr Unternehmen alle ihm auferlegten Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.

Wie genau können wir Ihnen helfen? Und warum können wir für Sie bei Führung eines Unternehmens in Polen ein wertvoller Partner sein? Sprechen Sie uns an – gerne besprechen wir mit Ihnen unsere Lösungen, die für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens maßgeschneidert sind.

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