Aleksandra DUSZA
HR & Payroll Manager bei RSM Poland

Im Januar 2020 berichtete das Ministerium fuer Entwicklungsfonds und Regionalpolitik ueber den Beginn der Arbeiten am Entwurf des Gesetzes ueber aenderung einiger Gesetze in Zusammenhang mit der uebertragung des Guthabens von Offenen Rentenfonds (OFE) auf Individuelles Rentenkonto (IKE).

Am 2. Maerz gab man auf der Webseite der Kanzlei des Ministerrates bekannt, dass der Gesetzesentwurf durch die Regierung angenommen wurde. 

aenderungsgruende im Bereich der Offenen Rentenfonds

Zur Erinnerung laesst sich sagen, dass aufgrund der Rentenreform in den Jahren 1997-1999 das Rentensystem in Polen auf zwei Saeulen gestuetzt wurde: 1. Saeule – obligatorisch und allgemein, verwaltet durch Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und 2. Saeule – teilweise obligatorisch, allgemein und verwaltet durch private Allgemeinen Pensionsgesellschaften (PTE) ueber Offene Rentenfonds. 2004 wurden die Gesetze ueber individuelle Rentenkonten und betriebliche Altersversorgung implementiert. Damit sollte in Polen ein zusaetzliches – freiwilliges und privates – System zur Einziehung des Rentenvermögens einzeln oder gemeinsam mit dem Arbeitgeber eingefuehrt werden. Heute kann man feststellen, dass sowohl IKE als auch Programme fuer betriebliche Altersvorsorge (PPE) nicht populaer wurden und das im Rahmen dieses Systems gesammelte Guthaben klein ist. Aufgrund der in Jahren 2011-2014 implementierten Rechtsaenderungen wurde die 2. Kapitalsaeule des Rentensystems aufgelöst, indem 153 Mrd. PLN von OFE in die Staatskasse und teilweise in den Demographischen Reservefonds (FRD) uebertragen wurden. Dadurch ist das Vertrauen in das allgemeine Rentensystem gesunken.

Von OFE auf IKE bzw. an ZUS

Das im Rahmen der Offenen Rentenfonds gesammelte Guthaben wird erfolgreich auf Individuelle Rentenkonten oder – auf Antrag des Kontoinhabers – an die Sozialversicherungsanstalt uebertragen. Leider bedeutet jede Wahl des kuenftigen Rentners, dass ein Teil des Guthabens verloren geht.

Die erste Option – eine Standardoption – haengt mit der Entrichtung der sog. Umwandlungsgebuehr in Höhe von 15% des Rentenvermögens zusammen. Die uebertragung des Guthabens auf IKE wird bedeuten, dass dieses Vermögen kuenftig geerbt werden kann. Nach dem Erreichen des Rentenalters kann man es ganz oder in Raten (ohne zusaetzliche Gebuehren) auszahlen lassen.

Im Falle der zweiten Option muessen Sie Ihren Wunsch erklaeren, dass das Geld vollstaendig an ZUS ueberwiesen werden soll. Beim Transfer wird keine zusaetzliche Gebuehr erhoben, jedoch werden die Altersrentenleistungen in der Zukunft mit der Rentensteuer besteuert. Es ist nicht möglich, das gesamte Guthaben nach dem Erreichen des Rentenalters auszahlen zu lassen und es wird nicht geerbt.

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Zeit ist Geld

Seit 1. Juni 2021 wird das neue Gesetz gelten, das das Schicksal der „großen Rentenreform” vom 1999 besiegelt. Die Offenen Rentenfonds verschwinden vom Markt vor 28. Januar 2022. Man hat deutlich weniger Zeit fuer das Treffen der Entscheidung, ob das im Rahmen der OFE eingezogene Rentenvermögen auf Individuelle Rentenkonten, die durch umgewandelte OFE gefuehrt werden, oder an die ZUS uebertragen werden soll. Man muss das naemlich vor 2. August 2021 tun.

Folgen der aenderungen fuer Finanzeinrichtungen und öffentliche Finanzen

Offene Investmentfonds, die aufgrund der Umwandlung der OFE entstehen, werden die Geldmittel fuer die Umwandlungsgebuehr bereitstellen muessen. Zum Jahresende waren 4% der Mittel von diesen Einrichtungen in Bankdepots, 8% in Firmenanleihen und 86% in Aktien angelegt. Um die Mittel fuer die Deckung der Umwandlungsgebuehr von 15% zu sichern, muessen sie einen Teil der Aktien oder Anleihen verkaufen.

Der neue Entwurf der Gesetzes ueber Umwandlung der OFE in IKE sieht einen positiven Einfluss der Reform auf den öffentlichen Finanzsektor vor, d.h. die Einnahmen von 4,5 Mrd. PLN im Jahr 2021 und 12,5 Mrd. PLN im Jahr 2022. Diese Werte sind u.a. darauf zurueckzufuehren, dass weitere Beitraege an OFE durch die ZUS nicht mehr abgefuehrt und alle Beitraege in den Sozialversicherungsfonds (FUS) abgefuehrt werden.

Darueber hinaus soll laut dem Gesetzesentwurf auch die Umwandlungsgebuehr von 15% an den FUS in zwei Raten (70% im Jahr 2021 und 30% im Jahr 2022), d.h. insgesamt 10,04 Mrd. PLN (7,04 Mrd. PLN im Jahr 2021 und 3 Mrd. PLN im Jahr 2022) gezahlt werden.

Die Regierenden gehen davon aus, dass die kuenftigen Rentner die Haelfte der Mittel an die ZUS und die andere Haelfte auf das IKE uebertragen werden. Durch den Teil, den die ZUS erhaelt, wird die Staatsverschuldung gesenkt, wodurch die Regierung einen größeren Spielraum haben wird, um sich mit einem sicheren Abstand von der in der Verfassung genannten Verschuldungsgrenze von 60% verschulden zu lassen.

Eine weitere Hauptannahme der Rentenreform ist auch die Abschaffung des sog. Sicherheitsschiebers, durch den das im Rahmen der OFE gesammelte Rentenvermögen der Rentner zurzeit gemindert wird. Gemaeß diesem Geldflussmechanismus wird das Guthaben auf dem Konto eines OFE-Mitglieds zehn Jahre vor dem Erreichen von ihm der Regelaltersgrenze stufenweise jeden Monat an die ZUS ueberwiesen und auf einem Unterkonto gutgeschrieben. Mit anderen Worten: erreicht der Versicherte ein Alter, mit dem ihm zehn Jahre zur Altersrente bleiben, wird der Sicherheitsschieber-Mechanismus eingeschaltet und 1/120 der Ersparnisse wird jeden Monat von OFE an die ZUS ueberwiesen. Dadurch befindet sich unser ganzes Guthaben zum Zeitpunkt der Verrentung bei der ZUS, die uns lebenslang eine Altersrente zahlen wird.

Was passiert mit dem Guthaben der Rentenfonds nach der uebertragung?

Die Investitionspolitik der offenen spezialisierten Investmentfonds (SFIO), die von OFE umgewandelt werden, soll an das Alter und das Risikoprofil der Versicherten angepasst werden, wobei sie den Schutz des Wertes des OFE-Guthabens sicherstellen wird. Das kann bedeuten, dass das Portfolio mit dem zurzeit hohen Risiko (86% Aktien) in ein mehr ausgeglichenes Portfolio umgewandelt wird. Die Allgemeinen Pensionsgesellschaften (PTE), durch welche die OFE verwaltet sind, werden sich in die Investmentfondsgesellschaften (TFI) umwandeln. Die Kosten fuer Verwaltung des OFE-Guthabens durch die TFI sollen stark eingeschraenkt werden. Das Vermögen auf dem „neuen” IKE wird meistens in Aktien der an der Warschauer Wertpapierbörse notierten Gesellschaften angelegt. Fuenf Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters von dem Versicherten gelangt sein Guthaben in den Vorruhestandsunterfonds, der in der Annahme sicher sein soll – die Aktien sollen dort maximal 15% ausmachen und der uebrige Teil wird in Schuldverschreibungen angelegt.

Das an die ZUS uebermittelte Guthaben wird auf dem Konto des kuenftigen Rentners gutgeschrieben. Auf diesem Konto gibt es weder Bargeld noch Vermögenswerte in Form von Wertpapieren. Dieses Konto gilt als eine elektronische Aufzeichnung der Rentenverpflichtung der ZUS gegenueber der jeweiligen Person. Der Höhe dieser Verpflichtung soll die Grundlage fuer die Berechnung der Altersrente in der Zukunft sein.

Die Entscheidung ueber ueberweisung des Guthabens an die ZUS oder automatisch auf das IKE muss jeder Versicherte alleine treffen, indem er sein Alter, die Anzahl der zur Altersrente verbleibenden Jahre sowie sein Vertrauen in das allgemeine Rentensystem in Acht nimmt. In der Zukunft wird viel von der Situation auf den Finanzmaerkten und den regierenden Politikern abhaengen. Eins ist hier sicher – wir haben nicht viel Zeit.

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