In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wie sind die neuen Definitionen eines Bauwerks und eines Gebäuden?
  • Welche Änderungen im Steuerbereich nahm der Gesetzgeber in den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über örtliche Steuern und Gebühren auf?
  • Wie werden sich die neuen Vorschriften über die Besteuerung von Immobilien auf polnische Steuerpflichtige auswirken? 

Das Finanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über örtliche Steuern und Gebühren veröffentlicht, der auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juli 2023 (Az. SK 14/21) folgt, in dem die Richter die derzeitige Definition eines Bauwerks für verfassungswidrig erklärt haben. Die Neuauslegung von Schlüsselbegriffen ist nur ein Teil der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Änderungen. Lassen Sie uns also prüfen, wie sich die Änderungen der Vorschriften über Immobilienbesteuerung auf polnische Steuerpflichtige auswirken können.

 

Neue Definitionen von Bauwerken und Gebäuden

Nach den Ankündigungen des Finanzministeriums verweisen die neuen Definitionen von Bauwerken und Gebäuden, die in dem vom Gesetzgeber veröffentlichten Entwurf vorgelegt wurden, nicht auf andere Gesetze (einschließlich des Baugesetzes) und sind autonom. 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Baugesetz vollständig von den neuen Definitionen abgekoppelt wurde. Das Finanzministerium machte den Gebrauch vom den Errungenschaften des Baugesetzes und beschloss, die Unklarheiten im Zusammenhang mit der Definition von Bauwerken zu klären, indem es dem Gesetzesentwurf einen Anhang mit den aufgeführten Bauwerkstypen hinzufügte. Das Verzeichnis enthält insgesamt 28 Positionen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Vorschriften nicht nur die im Anhang aufgeführten Objekte, sondern auch die zu ihnen gehörenden Geräte und Anlagen, die ein technisches und funktionales Ganzes bilden, als ein Bauwerk behandeln.

Dies wiederum kann zu höheren Belastungen der Steuerpflichtigen führen, weil – z. B. bei der Besteuerung von PV-Modulen – die Finanzbehörde die Möglichkeit gewinnt, nicht nur das Tragwerk, sondern auch die Module selbst zu besteuern. Ähnlich sieht das im Falle der Besteuerung von Telekommunikations- oder Energieanlagen aus. 

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Was ändert sich sonst noch in Bezug auf die polnische Immobiliensteuer?

Im Entwurf der neuen Regelungen wies der Gesetzgeber auch auf andere Punkte hin, die sich ändern werden. Dazu gehören:

  • Besteuerung von Tiefgaragen in Wohngebäuden

Nach den Bestimmungen des veröffentlichten Entwurfs werden Tiefgaragen in Wohngebäuden genauso besteuert wie Wohngebäude. Damit soll ein einheitlicher, niedrigerer Steuersatz sichergestellt werden.

  • Ausschluss der Anwendung von Steuerbefreiungen für Eisenbahninfrastruktur in Eisenbahnterminals 

Diese Änderung gilt für die Grundstücke, Gebäude und Bauwerke, die Teil eines Frachtterminals sind. Bei diesen Immobilien wird es nicht mehr möglich sein, von der Immobiliensteuerbefreiung zu profitieren.

  • Beschränkung der Steuerbefreiung für Flughäfen 

Nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird es nicht möglich sein, die Befreiung von der Immobiliensteuer für Grundstücke zu nutzen, auf denen auf öffentlichen Flughäfen weder Gebäude noch Bauwerke stehen. Dies ist die Rückkehr zur Rechtslage, die vor dem 1. Januar 2022 galt.

  • Beschränkung der Steuerbefreiung für Forschungsinstitute

Forschungsinstitute dürfen die Immobiliensteuerbefreiung für Immobilien und Teile davon, die nicht für die Ausübung ihrer Haupttätigkeit bestimmt sind, nicht in Anspruch nehmen.

 

Was bedeuten die neuen Vorschriften für Steuerpflichtige, die Immobilien in Polen haben?

Durch den vom Finanzministerium veröffentlichten Änderungsentwurf zu den Immobiliensteuervorschriften kann der Besteuerungsbereich erheblich erweitert werden, indem die Steuerbefreiungen eingeschränkt, die Besteuerung eines Bauwerks als technischen und funktionalen Ganzen eingeführt sowie eine breite Definition einer dauerhaften Verbindung mit dem Boden in das Gesetz aufgenommen wird. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Anlagen wie Containeranlagen bzw. sonstige Anlagen, die aufgrund ihrer Masse oder Konstruktion äußeren Kräften standhalten, als dauerhaft mit dem Boden verbundene Bauwerke angesehen werden.

Darüber hinaus schloss das Ministerium die Notwendigkeit aus, Bauwerke und Gebäude im Bauprozess zu errichten, und ersetzte sie durch die Anforderung, sie mit den Bauprodukten zu errichten, was die Besteuerung von vollständig vorgefertigten Anlagen ermöglicht, deren Errichtung zu keinem Zeitpunkt mit Bauleistungen verbunden ist.


Derzeit wurde der Entwurf von neuen Vorschriften zur Stellungnahme vorgelegt. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2025 (mit einer Ausnahme). Wir werden Sie über die nächsten Schritte und mögliche Änderungen auf dem Laufenden halten. 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen,  stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung