In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Werden gelegentliche Verkäufe auf OLX und anderen digitalen Plattformen besteuert?
- Was ist der Unterschied zwischen aktiven und freigestellten Verkäufern?
Nach der DAC7-Richtlinie sind digitale Plattformbetreiber verpflichtet, die Informationen über Verkäufer an den Leiter der Landesfinanzverwaltung zu melden. Sind Informationen über jeden Verkäufer und über alle Transaktionen meldepflichtig? Wurde den Nutzern von OLX und anderen Verkaufsplattformen im Zusammenhang mit der DAC7 eine neue Belastung auferlegt?
Unterliegt jeder Verkauf auf OLX oder einer ähnlichen Plattform der Meldepflicht?
Die Meldepflicht hängt von dem Verkäuferstatus einschließlich der Anzahl und des Wertes der durchgeführten Transaktionen ab. Grundsätzlich sind die Betreiber digitaler Plattformen wie OLX, Allegro oder Vinted verpflichtet, Informationen über Verkäufer an Steuerbehörden zu melden. Dabei stellt sich die Frage, ob dies auch für Nutzer gilt, die gelegentlich Verkäufe auf solchen Plattformen tätigen. Die neuen Regelungen machen dies von dem Status des Verkäufers für einen bestimmten Abrechnungszeitraum abhängig.
Wer ist Verkäufer nach den neuen Regelungen zur Einführung der DAC7-Meldepflicht?
Nach der DAC7 und dem polnischen Gesetz ist als Verkäufer ein Plattformnutzer zu verstehen, der eine natürliche Person oder ein Rechtsträger ist und jederzeit während des Meldezeitraums (Kalenderjahres) auf der Plattform registriert ist sowie relevante Tätigkeiten (d.h. Verkauf von Waren, persönlich erbrachte Dienstleistungen, Vermietung von Immobilien und Verkehrsmittel) durchführt.
Da sowohl eine natürliche Person als auch ein Rechtsträger als Verkäufer angesehen werden kann, variieren die über Verkäufer erhobenen Daten je nach ihrem rechtlichen Status.
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Wie sind Verkäufer zu unterteilen, die auf Allegro oder anderen digitalen Plattformen verkaufen?
Die DAC7-Richtlinie und das Gesetz sehen eine Definition des meldepflichtigen Verkäufers vor, nach der unter dem meldepflichtigen Verkäufer ein aktiver Verkäufer zu verstehen ist, bei dem es sich nicht um einen freigestellten Verkäufer handelt, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist oder der ein in einem Mitgliedstaat belegenes unbewegliches Vermögen zur Verfügung gestellt hat.
Kurz gesagt, werden Verkäufer nach der DAC7 und dem polnischen Richtlinie-Umsetzungsgesetz in aktive und freigestellte Verkäufer unterteilt. Die Meldepflicht gilt jedoch nur für aktive Verkäufer.
Als aktiver Verkäufer gilt jeder Verkäufer, der entweder während des Meldezeitraums eine relevante Tätigkeit leistet (u.a. Waren online verkauft), oder dem im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit während des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird. In Bezug auf diese Gruppe ist der Plattformbetreiber verpflichtet, den Verkauf an Steuerbehörden zu melden.
Mit der DAC7-Richtlinie und dem Gesetz wird auch eine Definition der freigestellten Verkäufer eingeführt. Nach diesen Regelungen sind es:
- staatliche Rechtsträger , d.h.
- die Regierung eines Mitgliedstaats oder anderen Staates oder Hoheitsgebietes,
- eine Gebietskörperschaft auf niedrigerer Ebene einschließlich eines Gliedstaates, einer Provinz, eines Landkreises oder einer Gemeinde,
- eine staatliche Behörde oder Einrichtung oder Gebietskörperschaft.
- Rechtsträger, deren Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden, oder verbundene Rechtsträger solcher Rechtsträger,
- Rechtsträger, für die der Plattformbetreiber mehr als 2.000 relevante Tätigkeiten durch Vermietung von unbeweglichem Vermögen im Zusammenhang mit einer inserierten Immobilieneinheit während des Meldezeitraums ermöglicht hat,
oder - Rechtsträger, für die der Plattformbetreiber weniger als 30 relevante Tätigkeiten durch den Verkauf von Waren ermöglicht hat und für die der Gesamtbetrag der gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütung während des Meldezeitraums 2.000 EUR nicht überstieg (die beiden Voraussetzungen sollten gemeinsam erfüllt werden).
Daher gilt die Meldepflicht der Plattformbetreiber für aktive Verkäufer, auch diese, die auf solchen Plattformen wie OLX, Vinted oder Fixly verkaufen.
Werden gelegentliche Verkäufe auf OLX und anderen digitalen Plattformen besteuert?
Es ist zu beachten, dass mit DAC7 den Verkäufern keine neue Belastung auferlegt wird. Diese Regelungen zielen lediglich darauf ab, es den Steuerbehörden zu ermöglichen, Personen zu erfassen, die mit Verkäufen über Online-Plattformen Geld verdienen und die Zahlung der dafür fälligen Einkommensteuer vermeiden.
Gemäß den Regelungen können Personen, die gelegentlich Waren auf E-Commerce-Plattformen verkaufen, aber überschreiten nicht die Schwellenwerte (weniger als 30 Verkaufstransaktionen pro Jahr, deren Wert im Meldezeitraum 2.000 EUR nicht überstieg), die eine Meldepflicht für ihre Daten verursachen, aufatmen – ihre Daten werden nicht an den Leiter der Landesfinanzverwaltung übermittelt.