In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wer ist von den Meldepflichten der DAC7 betroffen?
  • Wie soll diese EU-Richtlinie den nationalen Finanzbehörden helfen?
  • Was sollten Sie über die Umsetzung der Steuervorschriften im Zusammenhang mit der Einführung von DAC7 in Polen wissen?

Die DAC7-Richtlinie ist eine weitere Möglichkeit für Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, die Richtigkeit der Steuerabrechnungen effektiver zu überprüfen. Und – leider – wie es bei der Straffung des Steuersystems passiert, sorgen die neuen Regelungen für viel Verwirrung und erhöhen den Umfang der Meldepflichten bestimmter Steuerpflichtigen. Hier sind die Highlights, wie die Erfüllung der Meldepflichten nach DAC7 aussehen sollte.

 

Welche neuen Meldepflichten sieht DAC7 für bestimmte Unternehmen vor?

Mit der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurden neue Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber eingeführt.

Die DAC7-Vorschriften gelten sowohl für Plattformbetreiber aus der Europäischen Union einschließlich Polen als auch aus Drittstaaten und sind in erster Linie für nationale Finanzbehörden gedacht, um Informationen über Transaktionen zu erhalten, die über digitale Plattformen getätigt werden.

 

Was ist der Zweck von DAC7-Vorschriften?

Die Ideengeber der Richtlinie 2011/16/EU (deren Erweiterung DAC7 ist) wiesen darauf hin, dass ihre Umsetzung darauf abziele, ein System der sicheren Verwaltungszusammenarbeit zwischen den nationalen Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu schaffen sowie Regeln und Verfahren für den Austausch von Informationen für Steuerzwecke festzulegen.

DAC7 baut auf der ursprünglichen Idee auf und führt weitere Regeln zur Verbesserung der Kooperationsverfahren ein. Dies geschieht in erster Linie durch die Einführung der neuen Pflichten für digitale Plattformbetreiber und die Einführung der Verpflichtung, den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über digitale Plattformen den Finanzbehörden zu melden. DAC7 soll somit das Problem der begrenzten Verfügbarkeit von Daten über Einkünfte der Steuerpflichtigen, die über digitale Plattformen erzielt wurden, angehen.

Wie ist der Stand der Arbeiten zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie in die polnische Rechtsordnung?

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, DAC7 bis zum 1. Januar 2023 in ihre nationale Rechtsordnung umzusetzen. Polen hat die DAC7-Richtlinie jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt

Zwar ist am 8. Februar 2023 auf der Website des Gesetzgebungszentrums der Regierung ein Gesetzentwurf über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Staaten und bestimmter anderer Gesetze erschienen, aber seine Bestimmungen traten letztlich nicht in Kraft. Mehr als ein Jahr später wurde ein weiterer Versuch unternommen, die DAC7 umzusetzen. Der neue Gesetzentwurf vom 17. April 2024 wurde bereits vom Sejm und Senat geprüft, die keine Änderungen daran vorschlugen.

Am 11. Juni 2024 wurde das Gesetz vom 23. Mai 2024 zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Staaten und bestimmter anderer Gesetze von dem Präsidenten unterzeichnet. 

Das Gesetz soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Es ist jedoch zu beachten, dass das Gesetz vom 23. Mai 2024 (so wie der vorherige Gesetzentwurf vom 11. Mai 2023) die Meldung von Daten für das Jahr 2023 vorsieht – d. h. auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie (ein ähnlicher Mechanismus der Rückwirkung wurde z. B. bei der Einführung der DAC6-Vorschriften in Polen angewandt). Dies sind Informationen, die meldepflichtige Plattformbetreiber beunruhigen können, denn ohne die Unterstützung eines Steuerberaters, der alles im Griff hat, ist es schwierig, sich auf neue Pflichten vorzubereiten, ohne über zuverlässige und geprüfte Informationen, z. B. über den Gegenstand oder die Art und Weise der Meldung, zu verfügen.