Davon lesen Sie in diesem Beitrag.

  • Wie funktioniert das „Pay and Refund”-Verfahren?
  • Warum sollten Sie eine Stellungnahme zur Anwendung der Quellensteuerbegünstigung beantragen?
  • Ermöglicht die Einholung der Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbegünstigung diese Steuerbegünstigung für jede Zahlung anzuwenden?

Seit dem 1. Januar 2022 sind Zahlungsverpflichtete verpflichtet, das „Pay and Refund”-Verfahren anzuwenden. Dieses Verfahren findet Anwendung, wenn der Gesamtbetrag der gezahlten Forderungen aus passiven, in Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 22 Abs. 1 KStG-PL genannten Quellen (z. B. Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden), die der Quellensteuer (WHT) unterliegen, im bei dem diese Forderungen zahlenden Rechtsträger (Zahlungsverpflichteten) geltenden Steuerjahr insgesamt 2.000.000 PLN überstiegen hat und Zahlungen an denselben Steuerpflichtigen – das ausländische verbundene Unternehmen – geleistet wurden.

In einem solchen Fall ist der Zahlungsverpflichtete verpflichtet, auf den Betrag über 2.000.000 PLN die Steuer zu dem im Gesetz festgelegten Satz zu erheben. Und zwar auch dann, wenn er nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Recht hat, einen niedrigeren Steuersatz anzuwenden oder eine Befreiung von der Quellensteuer in Anspruch zu nehmen.

Erst nach Erfüllung dieser Verpflichtung (und wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen) kann der Steuerpflichtige bei einer Finanzbehörde die Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer beantragen.

Dies führt zu vielen Komplikationen, so dass viele Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, von den ihnen zustehenden Begünstigungen direkter zu profitieren.

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Wie können Sie von einem ermäßigten Steuersatz profitieren, ohne das „Pay and Refund”-Verfahren anzuwenden?

Eine Möglichkeit, die Verpflichtung zur Anwendung des Pay and Refund”-Verfahrens zu vermeiden, besteht darin, einen Antrag auf Abgabe der Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbegünstigung zu stellen. Sie gilt als ein Nachweis für das Recht des Steuerpflichtigen, die Quellensteuerbegünstigung (in Form einer Befreiung oder eines ermäßigten Steuersatzes, der sich aus dem DBA ergibt) anzuwenden, und ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, diese Steuerbegünstigung in Anspruch zu nehmen, ohne das „Pay and Refund”-Verfahren anwenden zu müssen.

In der Regel ist eine Stellungnahme 36 Monate ab ihrer Abgabe gültig, es sei denn, dass sich während dieser Zeit die tatsächlichen Umstände wesentlich ändern, die sich auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung oder des ermäßigten Steuersatzes auswirken können.

Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Finanzbehörden den Umfang der Stellungnahme nur auf Forderungen beschränken, die auf der Grundlage von Vereinbarungen und Dokumenten gezahlt werden, die der Behörde zusammen mit dem Antrag auf Abgabe der Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbegünstigung vorgelegt werden.

Ein solcher Ansatz ergibt sich nicht aus den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL). Artikel 26b Absatz 1 KStG-PL, der Fragen im Zusammenhang mit der Stellungnahme und ihrer Abgabe regelt, weist darauf hin, dass die Finanzbehörde eine Stellungnahme zur Möglichkeit der Anwendung einer Befreiung oder eines niedrigeren Steuersatzes nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen abgibt, wenn im Antrag nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen für ihre Anwendung erfüllt sind.

Die Bestimmung schreibt jedoch kein Erfordernis vor, das Dokument vorzulegen, auf dessen Grundlage die Zahlung erfolgt.

 

Kann Finanzverwaltung die Zahlung der Steuer verlangen, obwohl Sie eine Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbegünstigung eingeholt haben? 

Der Ansatz der polnischen Finanzverwaltung bedeutet, dass im Falle der Aufnahme neuer Darlehen oder des Abschlusses neuer Lizenzverträge, die mit dem Antrag auf Abgabe der Stellungnahme zur Anwendung der Steuerbegünstigung zwangsläufig nicht vorgelegt werden konnten, die eingeholte Stellungnahme möglicherweise nicht ausreicht, so dass der Zahlungsverpflichtete verpflichtet sein wird, das „Pay and Refund”-Verfahren auf diese Zahlungen anzuwenden.

Nach unserer Ansicht ist ein solcher Ansatz der Finanzverwaltung falsch. Wenn Sie an der Beantragung einer Stellungnahme interessiert sind oder eine bereits eingeholt haben, aber z.B. beabsichtigen, neue Darlehensverträge abzuschließen, sprechen Sie uns an, um Ihre Steuerlage zu sichern.