In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wie behandeln polnische Finanzbehörden die Ausübung der Funktion eines Geschäftsführers ohne Vergütung?
  • Wie ist die Besteuerung und SV-Belastung im Falle der Vergütung von Geschäftsführern?
  • Welche Folgen hat die Zahlung der Vergütung für wiederkehrende Leistungen an die Gesellschafter einer GmbH?

Ein Geschäftsführer/Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied einer polnischen Kapitalgesellschaft übt seine Aufgaben auf der Grundlage einer Bestellung durch den Beschluss des zuständigen Gesellschaftsorgans aus. Wichtig ist, dass die Rechtsvorschriften diesbezüglich keine Verpflichtung zur Zahlung von Vergütung vorsehen. Ein Geschäftsführer/Vorstandsmitglied kann diese Funktion gegen Vergütung oder ohne Vergütung ausüben.

 

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Finanzverwaltung zu dem Schluss kommen kann, dass in einer Situation, in der ein Geschäftsführer seine Funktion unentgeltlich ausübt, die Gesellschaft ein steuerpflichtiges Einkommen aus Erhalt geldwerter Leistungen erzielt. 

Im Falle der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Vergütung auf der Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses oder eines Vertrags gezahlt werden.

 

Wie ist die Vergütung eines Geschäftsführers, die auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses gezahlt wird, abzurechnen?

Für Zwecke der Einkommensteuer werden Einkünfte aus der Bestellung zum Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied oder zum Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit behandelt. Die Vergütung für die Bestellung, die auf der Grundlage eines Beschlusses des zuständigen Organs gezahlt wird, wird nach den allgemeinen Grundsätzen besteuert, d. h. mit einem Einkommensteuersatz von 12 % oder 32 % – je nach Höhe des erzielten Einkommens.

Wichtiger Hinweis! Für Einnahmen eines Geschäftsführers bis zu 200 PLN beträgt der Steuersatz 12 % und wird auf Einnahmen berechnet (ohne Abzug der Werbungskosten).

Die Ausübung der Funktion eines Geschäftsführers gilt nicht als Grundlage für die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung. Die dafür gezahlte Leistung ist jedoch seit 1. Januar 2022 die Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag, der bei 9 % der Bemessungsgrundlage liegt.

im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigten Geschäftsführers?

Bei Einstellung eines Geschäftsführers gilt seine auf Grundlage des Arbeitsvertrags gezahlte Vergütung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird um Werbungskosten von 250 PLN bzw. 300 PLN monatlich gekürzt. Die Höhe der Werbungskosten richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Wohnort und Arbeitsort des Arbeitnehmers.

Ein Geschäftsführer, das in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft steht, ist sozial- und krankenversicherungspflichtig nach den allgemeinen Grundsätzen.

 

Vergütung der Gesellschafter für wiederkehrende Leistungen

Es kommt häufig vor, dass ein Geschäftsführer einer GmbH auch ihr Gesellschafter ist.

Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches kann ein Gesellschafter einer GmbH zu wiederkehrenden geldwerten Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet sein. Im Gesellschaftsvertrag sollten Art und Umfang solcher Leistungen festgelegt werden. Die Gesellschaft kann einem Gesellschafter eine Vergütung für seine wiederkehrenden geldwerten Leistungen zahlen. 

Eine solche Vergütung, die an einen Gesellschafter gezahlt wird, wird in Bezug auf die Einkommensteuer als sonstige Einkünfte eingestuft und nach dem progressiven Stufentarif besteuert. Es kommen jedoch Zweifel auf, ob diese Art der Vergütung die Bemessungsgrundlage für Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge ist, da die Stellung der Sozialversicherungsbehörde (ZUS) in dieser Hinsicht nicht einheitlich ist und darüber hinaus ihre Herangehensweise an diese Art von Leistungen immer strenger wird. So hat ZUS in ihrer individuellen Auslegung vom 6. September 2023 (Az. DI/100000/43/757/2023) festgestellt, dass die von den Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeübten Tätigkeiten die Leistungen darstellen, die für zivilrechtliche Schuldverhältnisse typisch sind und daher sozialversicherungspflichtig sein sollten.

Wenn Sie an einer Beratung bei der Auswahl der am besten geeigneten Form der Vergütung für Mitglieder von Leitungsorganen polnischer Gesellschaften interessiert sind, sprechen Sie uns an.