In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wie hoch ist der regelmäßige Quellensteuersatz für Zinszahlungen aus Darlehen?
  • Was ist die Frist für die Zahlung der Quellensteuer?
  • Welches Finanzamt ist für die Abrechnung der Quellensteuer in Polen zuständig?

Eine der Fremdfinanzierungsformen der Unternehmen in Polen sind Darlehen von anderen Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine Fremdfinanzierung muss nicht zwingend unter Einschaltung von Bankinstituten erfolgen. Polnische Unternehmen, die den multinationalen Unternehmensgruppen angehören, nutzen Darlehen für Finanzierung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

 

Besteuerung mit der Quellensteuer – was sagen dazu polnische Vorschriften?

Nach den geltenden Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes ist die Zahlung von Darlehenszinsen mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des erzielten Einkommens besteuert, falls der Darlehensgeber ein ausländisches Unternehmen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass der Steuerpflichtige ein Darlehensgeber ist, der in Polen nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist der polnische Darlehensnehmer verpflichtet, die Steuer zu erheben und an die zuständige Finanzbehörde abzuführen (d.h. die Rolle des Steuerzahlers zu übernehmen). Nach dem Willen des Gesetzgebers endet die Frist für die Zahlung der Quellensteuer (WHT) am siebten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuerpflicht entstanden ist

Die Steuerpflicht bestimmt sich nach dem Zahlungstag. Daher ist der Tag, an dem der Darlehensnehmer Zinsen berechnet, irrelevant. Im Falle von WHT ist also der Zeitpunkt der Zahlung von Forderungen an ein ausländisches Unternehmen verbindlich.

Die von den Körperschaftsteuerpflichtigen gezahlte Quellensteuer wird in Polen von einem speziell dafür bestimmten Finanzamt abgerechnet – dem Finanzamt Lublin. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfrist sind polnische Unternehmen auch verpflichtet, nach Ablauf des Steuerjahres entsprechende Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung einzureichen, in denen die Zahlungen offengelegt werden, die der Quellensteuer in Polen unterliegen.