In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • was die Ursachen und Folgen der zunehmenden Zahl von Zoll- und Außenpruefungen sind;
  • wie die Bestimmungen ueber das Informationssystem der Verrechnungsstelle (STIR) umgesetzt werden;
  • worauf Steuerpflichtige im Kontakt mit Zoll- und Finanzbehörden achten sollten.

 

Karolina BARTKOWIAK
Junior Tax Manager bei RSM Poland

 

Polnische Beamte fuehren immer mehr Zoll- und Außenpruefungen durch

Die vom Finanzministerium veröffentlichten Informationen zeigen, dass die Zahl der von den Zoll- und Finanzaemtern eingeleiteten Zoll- und Außenpruefungen allmaehlich zunimmt. Im ersten Halbjahr 2022 wurden fast zweitausend solche Pruefungen eingeleitet – d.h. fast dreihundert mehr als im gleichen Zeitraum 2021.

Ein erheblicher Teil dieser Zoll- und Außenpruefungen dient der Aufdeckung von Unregelmaeßigkeiten bei der Abrechnung der Umsatzsteuer durch Steuerpflichtige.

Die Zunahme der Zahl der anhaengigen Steuerverfahren und Zoll- und Außenpruefungen ist einerseits das Ergebnis der Bemuehungen der Regierung, das Steuersystem zu straffen, und andererseits eine Folge der Einfuehrung einer Reihe von Instrumenten, die in das polnische Steuersystem implementiert wurden. Es geht um Lösungen wie z.B. die elektronische Einreichung von SAF-T (poln. JPK), die geteilte Zahlung (eng. split payment), die sog. Weiße Liste der Unternehmer oder das Informationssystem der Verrechnungsstelle (STIR). Diese Maßnahmen fuehrten zur Automatisierung der ueberpruefung einer großen Datenmenge und Aufdeckung von Unregelmaeßigkeiten in Abrechnungen in einem frueheren Stadium.

Ziel – Straffung des Steuersystems

Die oben genannten Lösungen zielen darauf ab, das Steuersystem in Polen – insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer – zu straffen.

Das Finanzministerium gibt an, dass die geschaetzte Umsatzsteuerluecke in Polen im Jahr 2020 10,4% betrug. Nach inlaendischen Schaetzungen sank dieser Wert im Jahr 2021 bis auf 4,3 %. Wie erwartet, kann sich die Umsatzsteuerluecke aufgrund der Zunahme der Zoll- und Außenpruefungen sowie der Implementierung des Landesweiten E-Rechnungssystems, das auch in unserem Blog thematisiert haben, weiter verringern.

Die Umsatzsteuerluecke wird jedoch nach verschiedenen Methoden berechnet, die ebenfalls regelmaeßigen aenderungen unterliegen. Umsatzsteuer ist eng mit den aenderungen des Geschaeftsumfelds und des Verbraucherverhaltens sowie mit der Art der verkauften Leistungen verbunden.

Das dynamische Umfeld der Umsatzsteuer fuehrt daher dazu, dass die damit zusammenhaengenden Betruege aeußerst schnell in ihrer Form aendern. Es ist davon auszugehen, dass automatisierte Tools direkt zu einer Erhöhung der Anzahl stichprobenartiger Pruefungen fuehren werden.

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Immer mehr Sperrungen von Bankkonten

Nach Angaben des polnischen Finanzministeriums werden auch Bankkonten der Steuerpflichtigen immer haeufiger ueber das Informationssystem der Verrechnungsstelle (STIR) gesperrt.

Wir erinnern daran, dass der Leiter der Landesfinanzverwaltung auf der Grundlage der Bestimmungen der Abgabenordnung befugt ist, Daten zu sammeln, einschließlich Informationen ueber Konten betroffener Unternehmen, die von Banken und genossenschaftlichen Spar- und Kreditkassen gefuehrt werden, sowie Transaktionen auf diesen Konten. Zu den Befugnissen des Leiters der Landesfinanzverwaltung gehört auch die Möglichkeit, die Sperrung eines Kontos fuer maximal 72 Stunden zu beantragen, wenn die verfuegbaren Informationen darauf hindeuten, dass die Taetigkeiten von Banken oder Spar- und Kreditkassen durch ein betroffenes Unternehmen fuer Zwecke in Zusammenhang mit Steuererschleichungen oder fuer auf Steuererschleichungen abzielende Taetigkeiten genutzt werden können und die Sperrung des Kontos eines betroffene Unternehmens erforderlich ist, um das zu verhindern.

In begruendeten Faellen kann der Leiter der Landesfinanzverwaltung die Sperrung eines Bankkontos auf bestimmte Zeit, jedoch maximal um 3 Monate verlaengern lassen.

Die Statistik zeigt, dass im Zeitraum von Mai bis Dezember 2018 41 Bankkonten gesperrt wurden. In den weiteren Jahren stieg diese Zahl sukzessive an, d.h. 2019 wurden 566 Bankkonten gesperrt und 2020 – 1020. Fast alle Sperrungen wurden vom Leiter der Landesfinanzverwaltung verlaengert und dauerten laenger als 72 Stunden (maximal bis 3 Monate).

Haben polnische Steuerpflichtige etwas zu befuerchten?

Obwohl die Aufdeckung von Unregelmaeßigkeiten und die Bekaempfung von Steuerbetrug oder Steuererschleichungen zweifellos gerechtfertigt sind, können die von den Steuerbehörden sowie Zoll- und Finanzbehörden angewandten Lösungen in diesem Bereich die Situation der Steuerpflichtigen, die ihre Taetigkeiten ordnungsgemaeß und zuverlaessig abrechnen wollen, erheblich beeinflussen. Als Beispiel dafuer kann man die zunehmende Zahl von Berichterstattungspflichten sowie ueberpruefungs- und Verwaltungspflichten der Steuerpflichtigen nennen.

Aufgrund der Verschaerfung der Fiskalpolitik und dadurch des zunehmend quaelenden Vorgehens der Steuerbehörden sowie Zoll- und Finanzbehörden scheint die Unterstuetzung eines professionellen Steuerberaters bereits in der fruehesten Phase des Verfahrens oder der Pruefung nicht nur eine sinnvolle, sondern manchmal sogar notwendige Lösung zu sein. Wir muessen uns naemlich dessen bewusst sein, dass polnische Beamte nicht immer im Rahmen ihrer Befugnisse handeln und manchmal sogar gegen die geltenden Vorschriften verstoßen. Wir haben dies bereits mehrfach in unseren Blogbeitraegen im Rahmen der Reihe „Gerichte auf der Seite der Steuerpflichtigen” erwaehnt.

In den folgenden Beitraegen wird unser Tax Litigation Team Fehler vorstellen, die durch Steuerbehörden sowie Zoll- und Finanzbehörden im Zusammenhang mit der Ausuebung ihrer Taetigkeit mehrfach begangen werden. Ihre fruehzeitige Bemerkung durch den Steuerpflichtigen kann den Verlauf des gesamten Verfahrens veraendern – und dies zu seinem Gunsten. Eine professionelle Unterstuetzung bei Streitigkeiten spart zudem viel Zeit und Geld. Verfolgen Sie aufmerksam die naechsten Beitraege auf unserem Blog. Wenn Sie ueber dieses Thema diskutieren möchten, kontaktieren Sie unsere Experten.

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