• Welche Unternehmen unterliegen nicht der Ergänzungssteuer?
  • Welche subjektive Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf über die globale Mindeststeuer vor?

Davon lesen Sie in diesem Beitrag.
 

In dem letzten Beitrag über die globale Mindeststeuer (Pillar 2) erläuterten wir, für welche Unternehmen die neuen Regelungen gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie gemäß der Pillar 2-Richtlinie der neuen Steuer unterliegen. In diesem Beitrag werden wir auf die in dem Gesetzentwurf genannten Ausnahmen näher eingehen und erklären, welche Unternehmen der neuen Steuerpflicht nicht unterliegen werden.

 

Wie wird globale Mindeststeuer definiert?

* Unter der globalen Mindeststeuer versteht man:

  • Primärergänzungssteuer (IIR),
  • nationale Ergänzungssteuer (top-up tax, QDMTT),
  • Sekundärergänzungssteuer (UTPR).

 

Welche Unternehmen unterliegen nicht der Ergänzungssteuer?

Den Annahmen des Gesetzesentwurfs über Ergänzungsbesteuerung der Geschäftseinheiten von multinationalen und inländischen Unternehmen ist zu entnehmen, dass der neuen globalen Mindeststeuer folgende Unternehmen nicht unterliegen werden:

  • Steuerpflichtige, die den multinationalen oder inländischen Unternehmensgruppen nicht angehören,
  • Steuerpflichtige, die den Unternehmensgruppen angehören und deren konsolidierten Jahresumsatz in den vier Jahren vor dem jeweiligen Steuerjahr den Schwellenwert von 750 Mio. EUR nicht überschritten hat,
  • Steuerpflichtige, die den Unternehmensgruppen angehören und deren konsolidierten Jahresumsatz in den geprüften vier Jahren den Schwellenwert von 750 Mio. EUR nur einmal überschritten hat.

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Subjektive Ausnahmen im Gesetzesentwurf über die globale Mindeststeuer

Darüber hinaus sind in dem Gesetzesentwurf über Ergänzungsbesteuerung auch die ausgenommenen Einheiten aufgeführt, die z.B. aufgrund ihres besonderen Zwecks oder Status den Pillar 2-Regelungen nicht unterliegen werden. Diese Ausnahmen beziehen sich auf alle drei Arten der neuen Steuer, d.h. die globale Ergänzungssteuer, nationale Ergänzungssteuer und Sekundärergänzungssteuer. Zu den ausgenommenen Einheiten gehören u.a.:

  • staatliche Einheiten,
  • internationale Organisationen,
  • Organisationen ohne Erwerbszweck,
  • Pensionsfonds,
  • Investmentfonds, die oberste Muttergesellschaften sind,
  • Immobilieninvestmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind,
  • Einheiten, die direkt oder über eine oder mehrere ausgenommene Einheiten – mit Ausnahme von Altersvorsorge-Dienstleistungsgesellschaften – zu mindestens 95 % ihres Werts im Eigentum der ausgenommenen Einheiten stehen und die ausschließlich oder fast ausschließlich dazu dienen, für die ausgenommenen Einheiten Vermögenswerte zu halten oder ausschließlich Nebentätigkeiten zu den von ausgenommenen Einheiten ausgeübten Tätigkeiten ausführen,
  • Einheiten, die direkt oder über eine oder mehrere ausgenommene Einheiten – mit Ausnahme von Altersvorsorge-Dienstleistungsgesellschaften – zu mindestens 85 % ihres Werts im Eigentum der ausgenommenen Einheiten stehen, vorausgesetzt, dass sie ihre sämtlichen Erträge im Wesentlichen aus ausgenommenen Dividenden erzielen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Umsatzerlöse der ausgenommenen Einheiten bei der Berechnung des Schwellenwerts für den konsolidierten Jahresumsatz der Unternehmensgruppe (750 Mio. EUR) berücksichtigt werden, obwohl ihre Finanzkennzahlen bei der Berechnung der globalen Mindeststeuer nicht berücksichtigt werden.

Im Gesetzesentwurf wurden die vorgenannten subjektiven Ausnahmen vorgeschlagen. Es ist jedoch zu erwähnen, dass dies nicht die einzigen Steuerbefreiungen sind, die in den neuen Regelungen vorgesehen sind. Im Gesetzesentwurf sind auch andere Ausnahmen und Vereinfachungen genannt, die als Safe Harbour bezeichnet werden. Sie gelten in besonderen Fällen und unter der Voraussetzung, dass eine bestimmte Unternehmensgruppe die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt (z. B. in weniger als sechs Steuerhoheitsgebieten tätig ist, seit weniger als 5 Jahren existiert und andere) und ermöglichen Ausnahme der Gruppe von der Besteuerung bzw. eine Besteuerung von 0%. Mehr zu Safe Harbour und ihren Arten lesen Sie in den nächsten Beträgen dieser Reihe.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.