Marcin KAWKA 
Audit Partner bei RSM Poland

In letzter Zeit wurden wir um Hilfe bei der Durchfuehrung eines "Unmöglich"-Projekts gebeten. Auf dem Sterbebett stellt sich ein Eigentuemer eines Einzelunternehmens die Frage, was mit seiner Firma nach seinem Tod passiert. Seine in die Firmenangelegenheiten und die Firmenfuehrung engagierte Tochter wollte das Familiengeschaeft fortfuehren. Leider hören Firmen, die Einzelunternehmen sind, zum Zeitpunkt des Todes des Unternehmers auf, zu existieren, denn die Durchfuehrung eines Nachlassverfahrens dauert Monate oder sogar Jahre und die Unternehmen verschwinden in dieser Zeit schon laengst vom Markt.

Schnell wurde eine Entscheidung ueber eine Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung getroffen, bei der die Familie zum Anteilseigner wird. Leider zieht sich so ein Prozess ueber Monate hin und ist mit der Notwendigkeit der Erstellung eines Umwandlungsplans nebst Anlagen verbunden. Eine der Anlagen ist der Jahresabschluss, dessen Aufstellung fuer ein Unternehmen, das keine Geschaeftsbuecher (sondern nur ein Einnahmen - und Ausgabenbuch fuer Steuerzwecke) fuehrt, schon an sich eine enorme Herausforderung ist. Das ist aber noch nicht alles, denn der Umwandlungsplan muss anschließend (aufgrund eines Beschlusses des zustaendigen Gerichts ueber die Wahl des Abschlusspruefers) durch einen Abschlusspruefer auf dessen Richtigkeit und Zuverlaessigkeit geprueft werden. Der weitere Schritt ist die Fassung von Beschluessen ueber die Umwandlung und ueber den Gesellschaftsvertrag, der notariell zu beurkunden ist. Am Ende muessen natuerlich die Umwandlung registriert und die Gesellschaft von einem Gericht in das Polnische Gerichtsregister eingetragen werden. Normalerweise dauert der Prozess ein paar Monate. Der schwer kranke Firmeneigentuemer, dessen Leben sich dem Ende zuneigte, hatte aber diese ein paar Monate nicht mehr. Es musste schnell gehandelt werden.

Eilig hat man Maßnahmen getroffen, an denen sich mehrere Personen und Berater (Abschlusspruefer, Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwaelte, Notar) und selbstverstaendlich der schwer kranke Eigentuemer selbst sowie seine Familie beteiligt haben. Es war mit hohen Kosten verbunden und all das ist in den letzten Lebensstunden passiert. Die "Operation" ist gelungen - man hat es geschafft, einen Prozess, der normalerweise Monate dauert, innerhalb von etwas mehr als dreißig Tagen zu Ende zu bringen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es notwendig war, sich in den letzten Lebensstunden und am Ende seiner Kraefte dem zusaetzlichen Stress auszusetzen und die letzte Kraft aufzubringen, um die Firma zu "retten".

Leider denken weiterhin nur wenige Geschaeftsleute in Polen langfristig und ueberlegen, was mit ihrer Firma nach ihrem Tod passiert. Niemand wird doch ewig leben und es gibt ja zahlreiche Möglichkeiten, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. In dem angefuehrten Beispiel wollte die Familie die Firma weiter leiten und hat sich in alle erforderlichen Maßnahmen involviert, damit es möglich ist, nachdem der Eigentuemer eingeschlafen ist.  Man kann aber viele Beispiele nennen, wenn es keine Nachfolger in der Familie gibt. Es lohnt sich dann, eine Transaktionsberatung in Anspruch zu nehmen und alle Optionen und Möglichkeiten auszuloten, wenn die Zeit dafuer noch gegeben ist und die Umstaende guenstig sind.

Das Problem hat auch das Entwicklungsministerium erkannt, das einen Entwurf des Gesetzes ueber die Rechtsnachfolge bei Einzelunternehmen erstellt und vorgelegt hat, damit öffentliche Konsultationen durchgefuehrt werden können. Ein Einzelunternehmer (noch zu seinen Lebzeiten) und seine Erben werden die Möglichkeit haben, einen Rechtsnachfolge-Verwalter zu bestellen, der die Geschaefte der Firma nach dem Tod des Eigentuemers fuehren wird. Dies wird eine Teilung des Nachlasses ermöglichen, ohne dass es die Firma geschlossen werden muss. Das neue Recht soll ab 2018 in Kraft treten.

Abgesehen von den zurzeit gueltigen Vorschriften und den entworfenen aenderungen soll man allerdings nicht bis zum letzten Augenblick warten.