In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • in welchen Vorschriften nach Hinweisen gesucht werden soll, wie Leasingverhaeltnisse in den Handelsbuechern richtig erfasst werden können;
  • auf welche Aspekte des Leasings ein Wirtschaftspruefer achtet;
  • wie sich die polnischen und internationalen Standards voneinander unterscheiden.

 

Klaudia GREC
Junior Audit Manager bei RSM Poland

 

Leasing ist eine besondere Finanzierungsform der Geschaeftstaetigkeit – dank dessen muessen Unternehmen keine Vermögenswerte erwerben, um sie nutzen zu können. Die wachsende Beliebtheit des Leasings hat viele Unternehmer dazu veranlasst, die Vor- und Nachteile dieser Art der Finanzierung auch im Zusammenhang mit den abzugsfaehigen Betriebsausgaben zu beruecksichtigen. Eine sehr wichtige, aber oft uebersehene Frage ist jedoch die richtige handelsrechtliche Identifizierung der Form eines Leasingverhaeltnisses. Worauf sollten wir in diesem Fall achten?

Finanzierungsleasing (und nicht nur) nach dem Bilanzrecht

Unternehmer können viel Gutes und Schlechtes ueber die aktuellen Vorschriften sagen. Im Allgemeinen wissen wir jedoch alle, dass je universeller (und fuer eine möglichst größte Gruppe von Unternehmen formuliert) die Vorschriften sind, desto mehr Spielraum fuer die Interpretation – und sogar ueberinterpretation – sie offen lassen. Und gerade damit haben wir in diesem Fall zu tun.

Waehrend die Kriterien selbst – angegeben in Artikel 3 Absatz 4 des Rechnungslegungsgesetzes und zusaetzlich unterstuetzt durch den Nationalen Rechnungslegungsstandard Nr. 5 "Leasing, Miete und Pacht" – ein sehr guter Hinweis sind, das dazu beitraegt, ein Leasingverhaeltnis als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing einzustufen, kann die richtige Auslegung der Vorschriften eine ziemlich große Herausforderung sein. 

Wie ist ein Leasingverhaeltnis zu klassifizieren?

Wie sollten wir also Leasingverhaeltnisse in den Handelsbuechern erfassen? Schauen wir uns die Fragen unserer Mandanten an, die wir als Wirtschaftspruefer jeden Tag bei Abschlusspruefungen oder Beratungsgespraechen beantworten muessen.

  • Wie soll der Buchhalter 3/4 der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingverhaeltnisses bestimmen? Sollte die erwartete Nutzungsdauer des Vertragsgegenstandes in einem bestimmten Unternehmen oder seine Gesamtnutzungsdauer von ihm beruecksichtigt werden? Muss er sich in diesem Zusammenhang auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beziehen? Und wie ist die Dauer des Leasingverhaeltnisses gegenueber der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasings?
  • Wie sollte ein Unternehmer einen Diskontierungszins festlegen – insbesondere in Zeiten eines schwindelerregenden Tempos des Geldwertverlusts – um den Wert des Vertrags in der Zukunft zu ueberpruefen?
  • Ist die eventuelle Strafe, die dem Unternehmen fuer die vorzeitige Beendigung des Vertrags auferlegt wird, wesentlich oder nicht?

Diese und andere Fragen können sie um den Schlaf bringen – schließlich wirkt sich die Bestimmung der Art des Leasingverhaeltnisses auf die Bilanzsumme aus, was einige Unternehmen (aus verschiedenen Gruenden) nicht unbedingt anstreben wollen.

Erfahren Sie mehr ueber WirtschaftspruefungZU UNSEREM ANGEBOT

Erfassung des Leasings Schritt fuer Schritt

Die Erfassung eines Leasings ergibt sich aus den Vorschriften und wir werden – unter Nutzung unserer Pruefungserfahrung –versuchen, sie im Rahmen einer Reihe unserer Beitraege auszulegen.  Um diesen Prozess so weit wie möglich zu vereinfachen, widmen wir jeden Beitrag den einzelnen, spezifischen Kriterien, die bei der Einstufung eines Leasingverhaeltnisses fuer Bilanzzwecke beruecksichtigt werden sollten.

Zunaechst konzentrieren wir uns auf die Bestimmung der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands.

Bevor wir Sie jedoch auf eine Reise durch die Arkana der polnischen Prinzipien des Bilanzrechts einladen, die dem Leasing gewidmet sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Reihe unserer Beitraege ueber Leasingverhaeltnisse nach internationalen Standards vertraut zu machen.

Die Autoren internationaler Standards haben beschlossen, die Art und Weise der Behandlung von Vertraegen so weit wie möglich zu vereinfachen, aber im Moment ist nicht zu erwarten, dass sich die polnischen Vorschriften in diesem Bereich aendern werden. Daher geben wir Ihnen in diesem Fall eine Reihe praktischer Lösungen, die Ihnen bei den haeufigsten, von unseren Mandanten gemeldeten Problemen und Fragen helfen werden.

ERFAHREN SIE MEHR
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um ueber die wichtigsten rechtlichen, finanziellen und stuerrechtlichen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein!
Jetzt abonnieren